Unverheiratete im Konkubinat haben einige Nachteile – diese können jedoch relativ einfach geregelt werden.

Hier alle wichtigen Informationen, wie Sie Ihren Lebenspartner absichern können

 

Konkubinatspaare existierten früher nur im Versteckten. Gesetzesartikel für diese heute übliche Zusammenlebensform gab es gar keine.
Weil sich Gesetze nur langsam ändern, sind Paare im Konkubinat auch heute noch in vielen Bereichen nicht optimal geschützt. Wie kann ich meinen Lebenspartner absichern?

 

Wir beschreiben hier für Sie der Reihe nach alle möglichen Bereiche, die Sie mit Ihrem Lebenspartner regeln können, um sich und ihn abzusichern, inklusive weiterführenden Links, Checklisten und Vorlagen. Einige Themen sind auch für Verheiratete und Singles relevant.

 

Voraussetzungen Konkubinat

Die wichtigsten Voraussetzungen als Konkubinat zu gelten sind:

  • Der gemeinsame Wohnsitz
  • In einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zu leben

 

Mietverhältnis im Konkubinat

Falls nur ein Partner Mieter ist, sollten Sie unbedingt Ihr internes Mietverhältnis regeln, um den Lebenspartner abzusichern, denn Sie haben keinen Kündigungsschutz, weder bei der Trennung noch beim Tod des Mieters.

Wenn beide Partner im Mietvertrag sind, besteht eine solidarische Haftung gegenüber dem Vermieter. Die Kündigung des Mietverhältnisses ist nur möglich, wenn beide unterschrieben haben. Beim Tod des Partners haben Sie also einen Schutz, dass das Mietverhältnis nicht aufgelöst wird. Am besten halten Sie in einem Konkubinatsvertrag fest, wer bei der Trennung die Wohnung behält.

 

Wohneigentum im Konkubinat

Wenn ein Lebenspartner alleiniger Eigentümer ist empfiehlt es sich, einen schriftlichen Mietvertrag zu erstellen. Bei einer Trennung entstünde eine Kündigung nach Mietrecht.
Wichtig: Beim Tod des Eigentümers sind die Erben die neuen Eigentümer und das Mietverhältnis geht unter.

Wenn Sie im Miteigentum wohnen, ist es eventuell auch sinnvoll, eine klare Regelung für den Fall der Trennung und des Todes zu treffen sowie Vereinbarungen zum Unterhalt und der Zinslast.

 

Regelung gemeinsamer Kinder

Haben Sie gemeinsame Kinder, erhält das Kind den Namen des Elternteils welche das Sorgerecht hat (ZGB 270a). Bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann der Name eines Elternteils gewählt werden. Damit eine gemeinsame elterliche Sorge besteht, muss der Vater das Kind anerkennen. Am einfachsten macht man das über das Zivilstandsamt.

 

Trennung Konkubinat mit Kindern

Die Unterhaltspflicht entsteht, wenn die Kindesschutzbehörde oder das Gericht den Unterhaltsvertrag anerkennt. Im Unterhaltsvertrag sollten Sie auch die Unterhaltspflichten, Sorge- und Besuchsrecht sowie das Auskunftsrecht regeln.
Wichtig: regeln Sie die Erziehungsgutschriften der AHV durch eine schriftliche Meldung bei der zuständigen Ausgleichskasse, damit diese hälftig geteilt werden können oder einem Elternteil gutgeschrieben werden.

 

Vorsorge: Sozialversicherungen kennen teilweise kein Konkubinat – So können Sie Ihren Lebenspartner absichern

Jeder Partner ist bei der AHV beitragspflichtig und muss seine Beiträge selbst verrichten, und jeder hat Anspruch auf seine individuell aufgebauten Leistungen. Es werden keine Hinterlassenenleistungen an den Partner, z.B. Witwenrenten ausgerichtet.
Dasselbe gilt bei Unfall im UVG. Es sind keine Hinterlassenenleistungen an den Partner vorgesehen.
Im BVG (berufliche Vorsorge – 2. Säule)  können Hinterlassenenleistungen vorgesehen sein, am besten konsultieren Sie das Pensionskassenreglement. Eine schriftliche Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist jedoch fast immer nötig, sonst verlieren Sie das gesamte ersparte Pensionskassengeld. Dies ist besonders zu beachten bei Pensionskassen-Einkäufen.

Wir können für Sie auf Wunsch gerne genau berechnen, wie viel Sie und Ihr Partner bei Invalidität, im Todesfall und im Alter aus den Sozialversicherungen erhalten, wie Sie gegebenenfalls Lücken schliessen und Ihren Lebenspartner absichern können.
Vorsorge berechnen lassen

Das Thema Vorsorge im Konkubinat ist relativ komplex. Deshalb hier noch weitere Informationen zu den Unterschieden der Vorsorge in der Ehe im Vergleich zum Konkubinat:

Ehe oder Konkubinat in der Vorsorge

 

Steuern

Im Konkubinat hat jeder Partner seine eigene Steuererklärung und jeder haftet für seine Steuerschulden alleine. Ohne Kinder haben Sie den Alleinstehendentarif, mit Kindern den Verheiratetentarif. Der Kinderabzug richtet sich nach dem Unterhaltsvertrag.
Steuererklärung professionell und günstig ausfüllen lassen hier…

 

Erben und Vererben – Wie kann ich meinen Lebenspartner absichern?

Wenn es darum geht Sach- und Geldwerte an den Konkubinatspartner zu vererben, sollten Sie die Pflichtteile der geschützten Erben beachten. Sie können mittels Testament oder Erbvertrag über Ihre freie Quote verfügen. Eine interessante Möglichkeit stellen Begünstigungsregelungen in Säule 3a/3b und in Freizügigkeitskonten dar.

Mehr zum Thema Testament

 

Krankheit, Unfall, Spitalaufenthalt

Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht wird es unter Umständen für den Partner schwierig zu erfahren, wie es um die Gesundheit seines Lebenspartners steht. Informations-, Mitsprache- wie auch Besuchsrecht sind eingeschränkt.
Hier ist es sinnvoll, bevor sowas überhaupt passiert eine Schweigepflichtentbindungserklärung und eine Patientenverfügung zu erstellen.

Mehr zur Patientenverfügung

 

Urteilsunfähigkeit

Um im Voraus zu bestimmen, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit Entscheide fällen oder Verträge regeln darf, ist es möglich, gegenseitig einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.

Hier Vorsorgeauftrag erstellen

 

Rechtssicherheit und Selbstbestimmung im Konkubinat optimal regeln

Am einfachsten und schnellsten für Sie ist es, in einer persönlichen Beratung alles unkompliziert und rasch zu regeln. Ein erstes Gespräch ist immer kostenlos.

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