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Sind Sie mit einem Todesfall eines nahestehenden Menschen konfrontiert? Wir wünschen Ihnen in dieser schwierigen und schmerzvollen Situation des Abschieds viel Kraft.
Mit der folgenden Checkliste möchten wir Sie in all den organisatorischen Belangen unterstützen.
Nach Testamentseröffnung werden alle Erben vorgeladen, alle Erbbeteiligten erhalten eine Abschrift der eröffneten Verfügung.
Einen Monat nach der amtlichen Mitteilung über das eröffnete Testament können Erben bei der Behörde eine Erbbescheinigung beantragen, welche bestätigt, dass sie als Erbe anerkannt sind. Der Schein ist gegenüber Banken und Behörden auszuweisen, um über den Nachlass zu verfügen. Er wird nicht ausgestellt, wenn mind. ein Erbe die Erbberechtigung bestreitet.
Die Behörden des Wohnkantons der verstorbenen Person informieren Sie über Zuständigkeiten und Abläufe
Auf Wunsch kann ein Finanzplaner Sie bei den folgenden Punkten unterstützen:
Legen Sie bei den nun folgenden Mitteilungen jeweils eine Kopie der Todesurkunde bei.
FINA Finanzplanung AG Gerechtigkeitsgasse 52 3011 Bern
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