Hier erhalten Sie alle Informationen zum Vorsorgeauftrag inklusive Muster Vorlage
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie relativ einfach regeln, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit Ihre Angelegenheiten regeln darf. Die KESB (Kindes und Erwachsenenschutzbehörde) wird bei Eintreten des Vorsorgefalles den Vorsorgeauftrag auf Gültigkeit überprüfen und den Vorsorgebeauftragten fragen ob er den Auftrag annehmen will. Einige mit Kosten verbundene Massnahmen können somit vermieden werden. Zudem möchten Sie vermutlich lieber, dass Ihre Angelegenheiten von Ihrem Partner oder Ihrer Familie erledigt werden dürfen anstatt einer staatlichen Organisation.
Wieso ein Vorsorgeauftrag?
Unsere Möglichkeiten zur Selbstbestimmung sind in den letzten Jahrzehnten laufend gewachsen. Seit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz ist es nun als urteilsfähige Person auch möglich im Voraus zu bestimmen, wer Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit rechtlich und persönlich vertreten darf.
Unterschied Vorsorgeauftrag zu einer Vollmacht
Mit einer gegenseitigen Vollmacht haben Sie die Möglichkeit, auch bereits bei Urteilsfähigkeit den Partner in Rechtsgeschäften zu vertreten. Liegt bei Urteilsunfähigkeit nur eine Vollmacht ohne Vorsorgeauftrag vor, prüft die KESB ob Erwachsenenschutzmassnahmen errichtet werden müssen. Ohne ausdrücklich anderweitige Bestimmung erlischt die Vollmacht bei Urteilsunfähigkeit des Vollmachtgebers. Eine Kombination von Vollmacht und Vorsorgeauftrag ist deshalb sehr sinnvoll. Mehr zu Vollmacht
Wie muss ein Vorsorgeauftrag verfasst werden?
Wenn er nicht öffentlich beurkundet wird, muss er von A-Z handschriftlich geschrieben sein. Im Zweifel können Handschriftanalysen gemacht werden. Der Vorsorgeauftrag ist ein hochpotenter Vertrag, mit dem Sie jemandem sehr viele Rechte geben. Unterschätzen Sie das bitte nicht und nehmen Sie im Zweifel lieber eine professionelle Beratung bei einem dafür spezialisierten Berater in Anspruch.
Wo muss ein Vorsorgeauftrag aufbewahrt werden?
Am sichersten ist es, den Vorsorgeauftrag bei einem Notar öffentlich zu beurkunden. Sie können den Vorsorgeauftrag z.B. im Finanzordner aufbewahren. Dazu empfiehlt es sich in jedem Fall, den beauftragten Personen den Ort bekannt zu geben und ihnen eine Kopie des Dokuments auszuhändigen. Eine schlechte Idee ist es, den Vorsorgeauftrag im hauseigenen Safe oder Bankschliessfach aufzubewahren. Es kann schwierig werden, bei Urteilsunfähigkeit überhaupt an das Dokument zu kommen.
Was genau kann ich alles regeln?
Ein Vorsorgeauftrag ist ein Vertrag, mit dem Sie die Personensorge, Vermögenssorge und den Rechtsverkehr einer anderen Person übertragen können. Die beauftragte Person ist nach Annahme des Vertrages verpflichtet, die beschriebenen Aufträge so wie vertraglich geregelt auszuführen. In aller Regel darf die beauftragte Person natürlich andere Personen zur Hilfe hinzuziehen. Das macht im Besonderen Sinn für Bereiche, in denen die beauftragte Person wenige Kompetenzen besitzt.
Personensorge
Die Personensorge umfasst vor allem gesundheitliche Belange und Hilfe im Alltag.
Vermögenssorge
Die Vermögenssorge regelt alle finanziellen Angelegenheiten wie das Bezahlen von Rechnungen, das Verwalten des Vermögens oder das Ausfüllen der Steuererklärung.
Rechtsverkehr
Die beauftragte Person kann für den Betroffenen Verträge abschliessen oder künden sowie behördliche Angelegenheiten regeln.
Muss die beauftragte Person das Amt annehmen?
Nein, sie kann das Amt ablehnen. Deshalb ist es sinnvoll, bevor der Vorsorgefall eintritt mit der beauftragten Person über den Vorsorgeauftrag zu sprechen.
Die beauftragte Person wird für die Ausführung des Amtes angemessen entschädigt, wenn ein gewisser Umfang entsteht oder die Tätigkeiten üblicherweise entgeltlich sind.
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Das unverheiratete Zusammenleben ist gesetzlich noch immer in vielen Bereichen schlecht geregelt. Einiges könnte relativ einfach angepasst werden.
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