Beratung zum Vorsorgeauftrag mit öffentlicher Beurkundung vom Notar im Kanton Bern für nur 487.-

Die Kosten im Kanton Bern für einen öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag betragen normalerweise ab CHF 500.- (Minimaltarif Bern) bis 1500.-.
Durch unsere Spezialisierung und der gezielten Vorbereitung für den Notar dürfen wir den kantonalen Mindesttarif unterschreiten.

  • Vorsorgeauftrag öffentlich beurkundet: CHF 487.-
  • 2 Vorsorgeaufträge für Paare: CHF 687.-

 

Vorgehen für das Erstellen eines Vorsorgeauftrages mit Notar

  • Erste persönliche und ausführliche Beratung zum Vorsorgeauftrag von FINA
  • Sie erhalten per Mail einen Entwurf Ihres Vorsorgeauftrages, den Sie studieren und bei Bedarf anpassen können
  • Termin mit dem Notar, der die abschliessende Beratung und öffentliche Beurkundung sicher stellt

Warum Vorsorgeauftrag öffentlich beurkunden lassen?

  • Eine öffentliche Beurkundung stellt sicher, dass im Vorsorgefall der Vorsorgeauftrag gefunden wird
  • Die KESB muss bei Eintritt des Vorsorgefalles prüfen, ob alle Formvorschriften eingehalten wurden. Das ist mit vom Notar beurkundeten Verträgen sicher gestellt
  • Die KESB muss auch prüfen, ob bei Erstellen des Vorsorgeauftrages die Person voll urteilsfähig war. Der Beweis ist bei einem öffentlich beurkundeten Vertrag bereits erbracht, da sich der Notar beim Termin davon versichert
  • Der Vorsorgeauftrag wird zusätzlich im Notariat aufbewahrt
  • Bei Auflösung des Notariats ist der Vorsorgeauftrag beim öffentlichen Notariatsregister hinterlegt
  • Sie müssen den Vorsorgeauftrag nicht handschriftlich verfassen, wenn er öffentlich beurkundet wird

 

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!

Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme:
(Mo-Fr 9 bis 18 Uhr)
Bern: 031 666 40 00
Zürich: 043 211 61 61
Köniz: 031 970 38 80
Thun: 033 225 01 60
Fribourg: 026 347 16 16
Visp: 027 945 66 60


 

Weitere Informationen zum Vorsorgeauftrag:

Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie relativ einfach regeln, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit Ihre Angelegenheiten regeln darf. Die KESB (Kindes und Erwachsenenschutzbehörde) wird bei Eintreten des Vorsorgefalles den Vorsorgeauftrag auf Gültigkeit überprüfen und den Vorsorgebeauftragten fragen ob er den Auftrag annehmen will. Einige mit Kosten verbundene Massnahmen können somit vermieden werden. Zudem möchten Sie vermutlich lieber, dass Ihre Angelegenheiten von Ihrem Partner oder Ihrer Familie erledigt werden dürfen anstatt einer staatlichen Organisation.

Wieso ein Vorsorgeauftrag?

Unsere Möglichkeiten zur Selbstbestimmung sind in den letzten Jahrzehnten laufend gewachsen. Seit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz ist es nun als urteilsfähige Person auch möglich im Voraus zu bestimmen, wer Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit rechtlich und persönlich vertreten darf.

Unterschied Vorsorgeauftrag zu Vollmacht

Mit einer gegenseitigen Vollmacht haben Sie die Möglichkeit, auch bereits bei Urteilsfähigkeit den Partner in Rechtsgeschäften zu vertreten. Liegt bei Urteilsunfähigkeit nur eine Vollmacht ohne Vorsorgeauftrag vor, prüft die KESB ob Erwachsenenschutzmassnahmen errichtet werden müssen. Ohne ausdrücklich anderweitige Bestimmung erlischt die Vollmacht bei Urteilsunfähigkeit des Vollmachtgebers. Eine Kombination von Vollmacht und Vorsorgeauftrag ist deshalb sehr sinnvoll. Mehr zu Vollmacht

Wie muss ein Vorsorgeauftrag verfasst werden?

Ein Vorsorgeauftrag muss von A-Z handschriftlich geschrieben sein und zwar von der vollmachtgebenden Person selbst. Im Zweifel können Handschriftanalysen gemacht werden. Der Vorsorgeauftrag ist ein hochpotenter Vertrag, mit dem Sie jemandem sehr viele Rechte geben. Unterschätzen Sie das bitte nicht und nehmen Sie im Zweifel lieber eine professionelle Beratung bei einem dafür spezialisierten Berater in Anspruch.

Wo muss ein Vorsorgeauftrag aufbewahrt werden?

Am sichersten ist es, den Vorsorgeauftrag bei einem Notar öffentlich zu beurkunden. Sie können den Vorsorgeauftrag z.B. im Finanzordner aufbewahren. Dazu empfiehlt es sich in jedem Fall, den beauftragten Personen den Ort bekannt zu geben und ihnen eine Kopie des Vorsorgeauftrags auszuhändigen. Eine schlechte Idee ist es, den Vorsorgeauftrag im hauseigenen Safe oder Bankschliessfach aufzubewahren. Es kann schwierig werden, bei Urteilsunfähigkeit überhaupt an das Dokument zu kommen.

Was genau kann ich im Vorsorgeauftrag regeln?

Ein Vorsorgeauftrag ist ein Vertrag, mit dem Sie die Personensorge, Vermögenssorge und den Rechtsverkehr einer anderen Person übertragen können. Die beauftragte Person ist nach Annahme des Vertrages verpflichtet, die beschriebenen Aufträge so wie vertraglich geregelt auszuführen. In aller Regel darf die beauftragte Person natürlich andere Personen zur Hilfe hinzuziehen. Das macht im Besonderen Sinn für Bereiche, in denen die beauftragte Person wenige Kompetenzen besitzt.

Personensorge

Die Personensorge umfasst vor allem gesundheitliche Belange und Hilfe im Alltag.

Vermögenssorge

Die Vermögenssorge regelt alle finanziellen Angelegenheiten wie das Bezahlen von Rechnungen, das Verwalten des Vermögens oder das Ausfüllen der Steuererklärung.

Rechtsverkehr

Die beauftragte Person kann für den Betroffenen Verträge abschliessen oder künden sowie behördliche Angelegenheiten regeln.

Muss die beauftragte Person das Amt annehmen?

Nein, er kann das Amt ablehnen. Deshalb ist es sinnvoll, bevor der Vorsorgefall eintritt mit der beauftragten Person über den Vorsorgeauftrag zu sprechen.
Die beauftragte Person wird für die Ausführung des Amtes angemessen entschädigt, wenn ein gewisser Umfang entsteht oder die Tätigkeiten üblicherweise entgeltlich sind.

 

Vorlage herunterladen Vorsorgeauftrag

 

Beratung zum Vorsorgeauftrag oder zu verwandten Themen:

In wichtigen Angelegenheiten lohnt es sich in aller Regel, Spezialisten zu beauftragen. Eine professionelle Beratung zum Erstellen eines Vorsorgeauftrages ohne öffentliche Beurkundung kostet bei FINA pauschal nur 187.-. In besonders kompexen Fällen würden wir Ihnen im Voraus eine andere Offerte unterbreiten.
Vielleicht ist für Sie aber auch das schweizweit einmalige FINA-Rechtssicherheitspaket interessant, das sämtliche Themen des Rechtsschutzes und der Selbstbestimmung abdeckt?

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  • Eine Beratung zum Vorsorgeauftrag alleine kostet 187.- FINA Finanzplanung hat allerdings sehr günstige Beratungspakete geschnürt, die für Sie interessant sein könnten. Gerne sprechen wir über Ihre persönlichen Bedürfnisse und machen Ihnen danach ein Angebot.
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