Informationen zur Patientenverfügung Schweiz
Muster Vorlage herunterladen

Eine für die Schweiz gültige Patientenverfügung kann innerhalb einer Stunde sauber erstellt werden. In ernsten Situationen kann sie Entscheidungen vielfach vereinfachen.

Jetzt Patientenverfügung Muster herunterladen

Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung erstellt habe?

Ohne Patientenverfügung sind Sie den Entscheidungen anderer ausgeliefert. Sie sind fremdbestimmt und nicht selbstbestimmt. Irgendjemand muss die (richtigen) Entscheidungen für Sie treffen, wenn Sie nicht in der Lage sind, diese selbst treffen zu können.

 

Ich fühle mich fit und gesund. Macht eine Patientenverfügung da überhaupt Sinn?

Es kann jeden und zu jeder Zeit treffen: Nach einem Autounfall oder Schlaganfall landet man im Krankenhaus, ist bewusstlos oder kann nicht mehr sprechen. Die Ärzte kontrollieren erst mal, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Welche Behandlungen würden Sie befürworten, welche würden Sie ablehnen? Sie haben keinerlei Gewähr, dass Ihr Wille ohne Patientenverfügung bei den medizinischen Behandlungen berücksichtigt wird. Es spielt keine Rolle wie alt und gesund Sie sind, die wichtigsten Entscheidungen über Ihren Körper und Ihr Leben möchten Sie sicher selbst treffen.

 

Wer trifft für mich die Entscheidungen über ärztliche Massnahmen und Operationen, wenn keine Patientenverfügung vorliegt

Der Arzt hat (ausser in Notfällen) kein Entscheidungsrecht über bevorstehende Behandlungen. Er muss den Patienten über alle wichtigen Umstände wie Behandlungen, Zweck, Art, Modalitäten, Risiken, Nebenwirkungen, Kosten, Folgen bei Unterlassung der Behandlung und alternative Behandlungsmöglichkeiten informieren. Ist der Patient nicht in der Lage, Entscheidungen zu treffen, hat in der Schweiz eine Patientenverfügung oder eine in einem Vorsorgeauftrag bezeichnete Person Vorrang. Besteht keine solche Regelung, sind folgende Personen der Reihe nach zur Vertretung berechtigt:

  • der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, wenn dieser mit dem Betroffenen in einem gemeinsamen Haushalt lebt und ihm regelmässig und persönlich Beistand leistet.
  • die Person, die mit dem Betroffenen in einem gemeinsamen Haushalt lebt und ihm regelmässig und persönlich Beistand leistet.
  • die Nachkommen, wenn sie dem Betroffenen regelmässig und persönlich Beistand leisten.
  • die Eltern, wenn sie dem Betroffenen regelmässig und persönlich Beistand leisten.
  • die Geschwister, wenn sie dem Betroffenen regelmässig und persönlich Beistand leisten.

Bei dieser Regelung passiert es oft, dass mehrere Personen zur Vertretung berechtigt sind (etwa die Eltern oder mehrere Geschwister oder Kinder). Das führt unausweichlich zu Unstimmigkeiten und in schlimmen Fällen sogar zu langjährigen Gerichtsfällen.

 

Mit einer Patientenverfügung kann ich meinen Angehörigen schwere moralische Entscheidungen abnehmen

Was hätte mein Vater gewollt? Geschwister oder Kinder haben verschiedene Vorstellungen, sie tasten im Dunkeln. Zusätzlich zu der schon zutiefst traurigen Lage kommt die Last der Verantwortung, die richtige Entscheidung zu treffen. Es entstehen Unsicherheiten und Unstimmigkeiten, wie in einem bestimmten Fall im Sinne des Nahestehenden gehandelt werden sollte. Dies kann zu traumatischen Situationen führen. Befreien Sie Ihre Angehörigen von dieser Last und helfen Sie ihnen mit einer Patientenverfügung.

 

Was bringt mir eine Patientenverfügung und was kann ich bestimmen?

Mit einer Patientenverfügung können Sie als urteilsfähige Person im Vorfeld festlegen, welche Behandlungsformen Sie wünschen, ob und welche Organe Sie spenden möchten, oder ob Sie diese und andere Entscheidungen einer bestimmten Vertrauensperson überlassen möchten. Auch können Sie Ärzte von Ihrer Schweigepflicht entbinden, was gerade für Paare welche im Konkubinat leben entscheidend sein kann.

Die Patientenverfügung gibt Ärzten und Pflegern eine Art Gebrauchsanweisung in die Hand, wie sie ihren Patienten behandeln sollen. Normalerweise tun Ärzte alles, um das Leben eines Menschen zu verlängern. Das gilt auch für Patienten im Koma, die künstlich ernährt werden, obwohl sie höchstwahrscheinlich nie wieder aufwachen. Oder für Krebspatienten, die keine zu starken Schmerzmittel bekommen, weil diese das Leben verkürzen könnten. Wer solche lebensverlängernden Maßnahmen nicht möchte, muss dies in möglichst klaren Worten und am besten in Rücksprache mit einem Arzt in der Patientenverfügung festhalten

In der Schweiz sind Patientenverfügungen seit 2013 rechtlich verbindlich. Sobald eine Person urteilsunfähig auf der Notfallstation eintrifft, müssen die behandelnden Ärzte darum zwingend abklären, ob der Patient die Entscheidungen über sein Leben oder seinen Tod in einer Patientenverfügung erfasst hat.

 

Warum haben in der Schweiz die wenigsten Personen eine Patientenverfügung?

Mehr als vier von fünf Personen haben keine Patientenverfügung. Noch heute stellt das Thema Tod oder schwere Krankheit für viele Menschen ein Tabuthema dar. Besonders bei der jüngeren Bevölkerung ist das Thema wenig präsent, gaben doch mehr als ein Viertel der Deutschschweizer an, nicht zu wissen, wofür dieses Dokument steht.

 

Wie erstelle ich eine in der Schweiz gültige Patientenverfügung?

Nehmen auch Sie diese einfache und sehr effektive Gelegenheit zur Selbstbestimmung wahr und füllen Sie Ihre Patientenverfügung aus. Hier können Sie kostenlos ein gültiges Muster herunterladen. Am besten füllen Sie diese mit Ihrem Partner oder einer Ihnen nahe stehenden Person aus. Gewisse Punkte sind eher kritisch und bedürfen unter Umständen einer vertieften Befassung mit dem Thema. Es ist wichtig zu wissen, wie im Ernstfall die ausgewählten Punkte von Ärzten interpretiert werden.
Gerne beraten wir Sie auf Wunsch kompetent zu diesem und anderen verwandten Themen.

Gespräch vereinbaren

 

Wo bewahre ich die Patientenverfügung auf?

Diese bewahren Sie am besten an einem leicht zu findenden Ort wie zum Beispiel in Ihrem Finanzordner auf. Zudem empfiehlt es sich,  je eine Kopie Ihrem Hausarzt und bei Ihrer Beratungsstelle zu hinterlegen. Informieren Sie auf jeden Fall auch Ihre nächsten Angehörigen, wo sich Ihre Patientenverfügung befindet.

 

Jetzt Patientenverfügung Muster herunterladen

 

Mehr Informationen und Beratung

Gespräch vereinbaren

FINA Finanzplanung hat spezielle Beratungspakete zu diesem und ähnlichen Themen kreiert. Vielleicht interessiert Sie auch unser schweizweit einmaliges Rechtssicherheitspaket, das Rechtsschutz mit allen Themen der Selbstbestimmung kombiniert.

Ich möchte mehr erfahren:

Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme:
(Mo-Fr 9 bis 18 Uhr)
Bern: 031 666 40 00
Zürich: 043 211 61 61
Köniz: 031 970 38 80
Thun: 033 225 01 60
Fribourg: 026 347 16 16
Visp: 027 945 66 60

 

 

  • FINA Kundenbroschüre herunterladen

Verwandte Themen

  • Vorsorgeauftrag

    Vorsorgeauftrag erstellen Beratung und Muster Vorlage

  • Testament

    Testament Beratung Muster Vorlage

  • Vollmacht

    Vollmacht Beratung Muster Vorlage

  • Partner absichern

    Konkubinatspartner absichern

  • Rechtsschutz Vergleich

    Neutrale Vergleiche Rechtsschutzversicherung

  • Rechtsschutzversicherung Rechtssicherheit FINA Goldpaket

    FINA Rechtssicherheitspaket

    Schweizweit einmalige Innovation:
    Rechtssicherheit und Selbstbestimmung komplett

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Beratung

    Ein Ansprechpartner für alle Bereiche der Finanzplanung zu haben spart viel Zeit und Geld

  • Wohnen

    Den Traum vom Eigenheim verwirklichen oder Immobilie verkaufen

  • Vorsorge

    Vorsorge ist Ihre Zukunft. So planen Sie Ihre längsten Ferien zielgerichtet und mit Erfolg.

  • Schutz

    63% der Schweizer sind über- oder sogar doppelt versichert. Unser Motto: «So wenige Versicherungen wie möglich, aber so viele wie existenziell notwendig!»

  • Steuerberatung

    Lehnen Sie sich zurück. Wir senken Ihre Steuern

  • Rechtssicherheit

    Mit uns kommen Sie zu Ihrem verdienten Recht. Zudem helfen wir Ihnen, in jeder Lebenslage selbstbestimmt handeln zu können.

  • Investment

    Wie Sie mit ökologisch und sozial nachhaltiger Vermögensanlage eine attraktive Rendite erzielen können.

  • Beratung

    Ein Ansprechpartner für alle Bereiche der Finanzplanung zu haben spart viel Zeit und Geld

  • Wohnen

    Den Traum vom Eigenheim verwirklichen oder Immobilie verkaufen

  • Vorsorge

    Vorsorge ist Ihre Zukunft. So planen Sie Ihre längsten Ferien zielgerichtet und mit Erfolg.

  • Schutz

    63% der Schweizer sind über- oder sogar doppelt versichert. Unser Motto: «So wenige Versicherungen wie möglich, aber so viele wie existenziell notwendig!»

  • Steuerberatung

    Lehnen Sie sich zurück. Wir senken Ihre Steuern

  • Rechtssicherheit

    Mit uns kommen Sie zu Ihrem verdienten Recht. Zudem helfen wir Ihnen, in jeder Lebenslage selbstbestimmt handeln zu können.

  • Investment

    Wie Sie mit ökologisch und sozial nachhaltiger Vermögensanlage eine attraktive Rendite erzielen können.