Gegenseitige Vollmacht für den Ehe- oder Konkubinatspartner, Generalvollmacht, auch über den Tod hinausgehend.
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Mit einer gegenseitigen Vollmacht können Sie dem Bevollmächtigten Handelsbefugnisse erteilen um sich vertreten zu lassen. Als Ehepaar können Sie eine gegenseitige Generalvollmacht oder auch eine Vollmacht für einzelne Bereiche, auch über den Tod hinausgehend, erteilen.
Warum eine gegenseitige Vollmacht erteilen?
Wenn Sie als Paar schon lange zusammen sind und das Vertrauen zueinander gross ist, kann es sehr hilfreich sein, wenn man sich gegenseitig in verschiedenen Belangen vertreten kann. Besonders wenn es einem von beiden gesundheitlich nicht mehr gut geht oder man dafür sorgen möchte, dass auch nach einem Todesfall vertragliche, versicherungs- und banktechnische Handlungen ausgeführt werden können. Letztgenanntes betrifft die Vollmacht über den Tod hinausgehend, welche jedoch dadurch eingeschränkt ist, dass sie die Interessen der Erben nicht verletzen darf und von den Erben auch jederzeit widerrufen werden kann.
Unterschied zum Vorsorgeauftrag
Der Vorsorgeauftrag ist vereinfacht gesagt eine Bevollmächtigung, die erst bei Urteilsunfähigkeit entsteht. Am besten kombiniert man beide Verträge, da z.B. Banken oft eine Vollmacht von urteilsunfähigen Personen nicht mehr akzeptiert. Mehr zu Vorsorgeauftrag…
Wie erstelle ich eine gegenseitige Vollmacht?
Die Vollmacht wird in der Regel auf dem PC verfasst und danach von beiden Vertragspartnern unterschrieben. Der Bevollmächtigte muss im Besitz der unterschriebenen Vollmacht sein, um eine Vertretung wahrzunehmen. Am besten schreiben Sie die Vorlage unten ab und verändern sie nach Ihrem Wunsch.
Bitte seien Sie sich bewusst, dass Sie besonders mit einer Generalvollmacht dem Bevollmächtigten enorm viele Rechte gewähren. Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung bei einem Spezialisten.
Wo bewahre ich die Vollmacht am besten auf?
Da der Bevollmächtigte das gültige Dokument jeweils vorzeigen muss, um ein Rechtsgeschäft zu tätigen, spielt der Aufbewahrungsort keine grosse Rolle.
Vollmacht sinnvoll kombinieren
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Das unverheiratete Zusammenleben ist gesetzlich noch immer in vielen Bereichen schlecht geregelt. Einiges könnte relativ einfach angepasst werden.
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