Arbeitgeberwechsel Pensionskasse

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Arbeitgeberwechsel Pensionskasse

Was passiert mit der Pensionskasse nach Kündigung?

Arbeitgeberwechsel PensionskasseFür viele Haushalte sind die Gelder in der 2. Säule  der mit Abstand grösste Vermögenswert. Umso erstaunlicher ist deshalb, dass sich viele überhaupt nicht darum kümmern, was mit diesem Vermögen passieren soll. Die Möglichkeiten sind zwar je nach Situation begrenzt, dennoch sollten Sie alle Optionen ausloten.

Je nachdem, ob Sie einen nahtlosen Stellenwechsel durchführen oder einen Arbeitsunterbruch haben werden, gibt es einige Dinge zu beachten.

Klicken Sie “Weiter” und dann jeweils auf die für Sie zutreffende Situation.

Kündigung und sofortiger neuer Stellenantritt

In dieser Situation müssen Sie laut Freizügigkeitsgesetz (FZG) das Kapital in Ihre neue Pensionskasse übertragen.

Die bisherige Pensionskasse berechnet Ihr Freizügigkeitsguthaben. Die neue Pensionskasse muss dieses Kapital dann im Vorsorgeausweis (Pensionskassenblatt) wieder ausweisen und zwar sowohl das Guthaben aus BVG als auch überobligatorische Guthaben.

Unterbruch

Ein Unterbruch aufgrund Babypause, Arbeitslosigkeit oder aus anderen Gründen

Ihre Pensionskasse muss nun das Freizügigkeitsguthaben (Ihr gesamtes angespartes Kapital) auf ein Freizügigkeitskonto/ -police überweisen.

In dieser Situation empfehlen wir Ihnen unbedingt professionellen Rat, denn:

  • Sie haben nun die einmalige Möglichkeit, Ihre PK-Gelder zu Splitten und dadurch Steuern zu sparen
  • Sie haben die freie Wahlmöglichkeit, wo Ihr Pensionskassengeld angelegt werden soll, solange es sich um eine offizielle Freizügigkeitsstiftung handelt. Ein Vergleich aller Anbieter ist je nach Zeithorizont, persönlicher Vorlieben und der Höhe des Kapitals essentiell.
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Meldung bei Stellenwechsel oder Unterbruch vergessen

Viele vergessen die Meldung bei Stellenwechsel. Das Pensionskassenguthaben bleibt dann noch eine Zeitlang in der PK des alten Arbeitgeber und wird danach auf eine Freizügigkeitseinrichtung oder die Auffangeinrichtung transferiert.

Es kann bei häufigem Stellenwechsel passieren, dass man die Gelder suchen muss.

Gerne sind wir Ihnen auch bei komplizierten Suchaufträgen behilflich

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Vor allem wenn Sie bereits ein hohes Kapital in der zweiten Säule angespart haben und die Zeit bis zur Pensionierung noch mehr als 5 Jahre dauert, ist ein Vergleich wichtig.

Denn die Austrittsleistung kann je nach Konto um mehrere zehntausend Franken variieren!

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