Im Falle eines Schicksalsschlages wie Invalidität oder Todesfall eines Partners, können im Zusammenhang mit Wohneigentum zusätzliche Schwierigkeiten entstehen.
Der Notverkauf eines Hauses kann mehr als das gesamte eingesetzte Eigenkapital vernichten und zusätzliche Kosten wie z.B. die Vorfälligkeitsentschädigung bei Hypotheken verursachen.
Deshalb sind hier folgende zwei zusätzlichen Vorkehrungen sehr zu empfehlen: