Checkliste Konkubinat

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An was sollten Sie als unverheiratetes Paar denken?

Mit dieser “Checkliste Konkubinat” können einige Probleme mit wenig Aufwand  ausgemerzt werden. Weil die für unverheirateten Paare relevanten Gesetze massiv veraltet sind und sich nur langsam ändern, sind Paare im Konkubinat in vielen Bereichen nicht optimal geschützt. Unverheiratete haben deshalb empfindliche Nachteile gegenüber Verheirateten.

Die wichtigsten Voraussetzungen, um als Konkubinat zu gelten sind:

  • Der gemeinsame Wohnsitz (für gewisse Pensionskassen mind. 5 Jahre)
  • In einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zu leben

Mit der folgenden Checkliste Konkubinat können Sie alles selbständig optimal regeln. Wenn Sie Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne.

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Ein Finanzplaner von FINA kann Ihnen die Situation relativ rasch berechnen und Vorschläge für den Ausgleich ausarbeiten.

Wir planen erst zusammen zu ziehen

Wenn Sie noch nicht zusammen leben, ist diese Checkliste hilfreich:

Wir ziehen zusammen

 


 

Konkubinatsvertrag

In einem Konkubinatsvertrag lassen sich weitere Dinge regeln wie:

  • Inventar: Wem gehört was
  • Sorgerechtsregelung im Falle einer Trennung
  • Unterhaltsregelung im Falle einer Trennung
  • Erweiterte Abmachungen im Falle von Wohneigentum

Konkubinatsvertrag herunterladen

 

Weitere Informationen für unverheiratete Paare finden Sie in diesem Artikel:

Lebenspartner absichern

Wohneigentum im Konkubinat

Im Falle eines Schicksalsschlages wie Invalidität oder Todesfall eines Partners, können im Zusammenhang mit Wohneigentum zusätzliche Schwierigkeiten entstehen.

Der Notverkauf eines Hauses kann mehr als das gesamte eingesetzte Eigenkapital vernichten und zusätzliche Kosten wie z.B. die Vorfälligkeitsentschädigung bei Hypotheken verursachen.

Deshalb sind hier folgende zwei zusätzlichen Vorkehrungen sehr zu empfehlen:

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