Das Schweizer Stimmvolk stimmt am 25. September 2022 über die Reform AHV 21 ab. Zur Abstimmung kommen einerseits die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die dem obligatorischen Referendum unterliegt (Bundesbeschluss), und der AHV-Gesetzesentwurf, gegen den das Referendum am 29. April zustande kam.

Weitgehend unbeachtet geblieben, sind zwei Anpassungen in der beruflichen Vorsorge, welche die Planung von Kapitalleistungen aus der 2. Säule einschränken werden, sollte die Schweizer Bevölkerung zur Reform AHV 21 ja sagen:

Teilbezüge aus Pensionskasse einschränken

Ein neuer Art. 13a BVG soll die Anzahl der Teilbezüge aus der beruflichen Vorsorge einschränken. Neu sollen maximal drei Teilbezüge zulässig sein. Vermutlich werden hier alle Bezüge einer Person aus der beruflichen Vorsorge verstanden (Basis-Pensionskasse, Kaderpläne, Freizügigkeitskonten), wobei in diesem Punkt wohl noch verschiedene Interpretationen auftauchen werden. Einerseits schränkt diese neue gesetzliche Regelung die Anzahl möglicher Kapitalbezüge ein, anderseits dürfte damit auch eine schweizweite Vereinheitlichung eingeführt werden, denn in einzelnen Kantonen sind die Regeln heute noch strenger.

Weiterführung von Freizügigkeitsguthaben nach 65

Der Art. 16 FZV (Freizügigkeitsverordnung) könnte angepasst werden, auch wenn dies nicht mehr explizit in der Vorlage enthalten ist – die Kompetenz für eine derartige Anpassung liegt beim Bundesrat. Es geht hier um den spätestmöglichen Bezugszeitpunkt von Kapitalien aus einem Freizügigkeitskonto oder einer -police. Bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit im Zeitpunkt des ordentlichen Pensionsalters oder früher, müsste neu das Kapital spätestens mit Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters bezogen werden (heute bis zu 5 Jahre danach möglich).

Eine Weiterführung von Freizügigkeitsguthaben wäre nur noch dann möglich, wenn die betroffene Person auch
noch einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Somit wäre hier die Regelung des Kapitalbezugs analog zur Säule 3a.

Artikel mit freundlicher Genehmigung von Mendo AG

Interessantes für Finanzplaner

  • Fachnews für Finanzberater und Finanzplaner

    Finanz Fachnews

    Aktuell wichtigste Fachnews für Finanzplaner

  • Buchzusammenfassungen Finanzbücher

    Finanzbücher zusammengefasst

    86 Fachbücher Kurzfassung mit Bewertung

  • Finanzbegriffe einfach erklärt Glossar

    Finanz Glossar

    Definitionen und Finanzbegriffe einfach erklärt

  • Jobs Finanzplaner

    Finanzplaner Stellen

    Beispiellose Perspektiven bei FINA

Newsletter abonnieren

6-Mal jährlich interessante News und Finanztipps.

  • Hidden

Dies könnte Sie auch interessieren

Lade Suchresultate
AHV Revision 21 Übergangsgeneration 3a Gelder beziehen

Bezug 3a Gelder – Regeln Übergangsgeneration AHV Reform 21

Ab wann dürfen Versicherte, die zur Übergangsgeneration gehören ihr 3a Guthaben beziehen? AHV Revision 21 - Infos zum Bezug 3a - Bundesamt für Sozialversicherungen
VAG Revision Artikel von Samuel Clemann

Ungebundene Vermittler müssen sich neu positionieren

Die VAG Revision verlangt ab Januar 2024 von Vermittlern deutlich höhere Auflagen. Vor allem ungebundene Vermittler müssen sich an neue Transparenzvorschriften und an höhere Kosten für Compliance anpassen. Die neue Gesetzgebung erscheint nicht durch...
Bundeshaus Bern

Das Parlament hat die BVG-Revision beschlossen

Am 17. März 2023 hat das Parlament die BVG-Revision beschlossen. Welches sind die Kernanliegen der Gesetzesrevision?
Die AHV/IV Renten sollen an die volle Teuerung angepasst werden.

Anpassung der AHV/IV-Renten an die volle Teuerung

Die AHV und IV-Renten sollen an die volle Teuerung angepasst werden, eine Änderung könnte bereits ab Juli 2023 erfolgen.
Die Besteuerung von Leibrenten muss für die Zukunft angepasst werden.

Besteuerung von Leibrenten – Anpassung

Von Leibrenten wird heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert. Dies ist im aktuellen Zinsumfeld zu hoch.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz verurteilt.

AHV-Renten für Witwer nach Urteil des EGMR

Im Herbst 2022 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz verurteilt, nachdem ein Witwer Beschwerde eingereicht hatte. Seit Oktober 2022 gilt für neue Witwer nun eine Übergangsregelung.
AHV Reform - Neuerungen und Anpassungen

AHV Reform – Übersicht Neuerungen

Die Stimmbevölkerung hat der AHV-Reform knapp zugestimmt. Damit erwarten die angehenden Rentner und Rentnerinnen einige Anpassungen, der Rentenbezug wird flexibler und Teilpensionierungen werden vereinfacht.
Die AHV Reform hat auch Auswirkungen auf die Bestimmungen der Pensionskasse.

AHV Reform – Auswirkungen auf die Pensionskassen

Die AHV Reform hat ebenfalls Einfluss auf die Bestimmungen der Pensionskassen. Minimale Auflagen zur Flexibilisierung der Altersvorsorge werden neu im BVG verankert.

AHV Revision: Was ändert sich alles?

AHV Revision: Was ändert alles? Beispielsweise haben Frauen mit Jahrgängen zwischen 1961 und 1969 haben Anrecht auf Rentetzuschläge. Detaillierte Auflistung auf einer pdf-Seite, aufbereitet von der NZZ.
FIDLE Weiterbildungspflicht Finanzberater

Neue Weiterbildungspflicht FIDLEG und VAG

Weiterbildungspflicht Finanzberater FIDLEG und VAG: Personen mit Kundenkontakt müssen eine Basis-Ausbildung absolvieren und sich regelmässig weiterbilden
  • Beratung

    Ein Ansprechpartner für alle Bereiche der Finanzplanung zu haben spart viel Zeit und Geld

  • Wohnen

    Den Traum vom Eigenheim verwirklichen oder Immobilie verkaufen

  • Vorsorge

    Vorsorge ist Ihre Zukunft. So planen Sie Ihre längsten Ferien zielgerichtet und mit Erfolg.

  • Schutz

    63% der Schweizer sind über- oder sogar doppelt versichert. Unser Motto: «So wenige Versicherungen wie möglich, aber so viele wie existenziell notwendig!»

  • Steuerberatung

    Lehnen Sie sich zurück. Wir senken Ihre Steuern

  • Rechtssicherheit

    Mit uns kommen Sie zu Ihrem verdienten Recht. Zudem helfen wir Ihnen, in jeder Lebenslage selbstbestimmt handeln zu können.

  • Investment

    Wie Sie mit ökologisch und sozial nachhaltiger Vermögensanlage eine attraktive Rendite erzielen können.