Im Herbst 2022 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz verurteilt, nachdem ein Witwer Beschwerde eingereicht hatte, weil mit Volljährigkeit seines jüngsten Kindes seine Witwerrente aus der AHV aufgehoben wurde. Der EGMR sah eine Diskriminierung von Witwern gegenüber Witwen, die in der gleichen Situation eine Rente auf Lebenszeit erhielten. Seit Oktober 2022 gilt für neue Witwer mit Kind eine Übergangsregelung, wobei sie Witwen mit Kind gleichgestellt sind. Um solche Diskriminierungen künftig zu vermeiden, muss das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) angepasst werden. Die Gesetzesanpassung bietet die Gelegenheit, in einem Bericht zu analysieren, ob es sinnvoll ist, das gesamte Sozialversicherungssystem unabhängig von Zivilstand, Geschlecht und Lebensstil auszugestalten.
Artikel mit freundlicher Genehmigung von Mendo AG