Am 16.10.2024 hat der Bundesrat seine Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente publiziert. Die Knacknuss wird hier eindeutig die Finanzierung sein. Der Bundesrat schlägt dem Parlament (National- und Ständerat) eine Finanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) um 0,7 % vor. Diese Lösung soll sicherstellen, dass die zusätzlichen Kosten für die neue Leistung langfristig gedeckt werden können.

Die 13. AHV-Rente soll künftig einmal jährlich im Dezember in einem Betrag ausbezahlt werden – als eine Art „13. Monatsrente“. Damit soll die finanzielle Situation vieler Rentnerinnen und Rentner verbessert werden, insbesondere angesichts steigender Lebenshaltungskosten und Mieten. Laut Schätzungen belaufen sich die zusätzlichen Ausgaben auf rund 4 bis 5 Milliarden Franken pro Jahr.

Der Vorschlag des Bundesrats muss nun vom Parlament behandelt werden. Eine Erhöhung der MWST kann der Bundesrat nicht eigenhändig beschliessen; sie ist im Mehrwertsteuergesetz (Art. 25 MWSTG) geregelt. Jede Anpassung erfordert daher eine Revision des Bundesgesetzes, die von National- und Ständerat beschlossen werden muss. Wird nach dem parlamentarischen Entscheid ein Referendum ergriffen, hätte das Stimmvolk im Rahmen einer Volksabstimmung das letzte Wort – ein Szenario, das angesichts der politischen Brisanz sehr wahrscheinlich ist.

Die Finanzierung der 13. AHV-Rente ist somit noch längst nicht definitiv gesichert. Die zuständige Ständeratskommission hat am 30.10.2024 bereits beschlossen, die Frage der Finanzierung auf später zu verschieben. Damit bleibt offen, ob der Vorschlag des Bundesrats in dieser Form Bestand haben wird. Kritiker warnen vor einer zusätzlichen Belastung für Konsumentinnen und Konsumenten, während Befürworter betonen, dass die Rentnerinnen und Rentner dringend auf eine Entlastung angewiesen sind. Sicher ist: Die Diskussion über die 13. AHV-Rente wird die politische Agenda noch lange prägen.

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