Neue Spielregeln für Kundenberater*innen

Der regulatorische Rahmen hat zu Veränderungen geführt (bzw. wird dies noch tun), die einen Einfluss auf die Aus- und Weiterbildung von Kundenberater*innen, Vermittler*innen etc. haben.
Seit dem 1. Januar 2022 sind sämtliche Regeln aus dem FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz) einzuhalten, wozu auch ein Kenntnisnachweis über Fachwissen und die Verhaltensregeln FIDLEG zählt. Zudem werden sich alle Kundenberater*innen im Anlagebereich auch ständig weiterbilden müssen.

Berater*innen und Vermittler*innen im Bereich der Versicherung und Vorsorge werden ab 2023/24 mit neuen Spielregeln im Zusammenhang mit der Teilrevision des VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) konfrontiert. Derzeit sind noch nicht alle Details klar, die Gesetzesrevision ist aber im Frühjahr 2022 definitiv zustande gekommen. Das Inkrafttreten des revidierten VAG dürfte per 1. Juli 2023 oder 1. Januar 2024 fixiert werden. Aus heutiger Sicht zeichnet sich ab, dass sämtliche Personen mit Kundenkontakt über eine Basisausbildung in Versicherung und Vorsorge werden verfügen müssen und dass sie eine ständige Weiterbildungspflicht haben werden.

IAF und Mendo bieten Bildungswege von der anerkannten Basisausbildung (FIDLEG / VAG) bis zum eidg. anerkannten Fachausweis in Finanzplanung – und dies alles aufeinander abgestimmt.

FIDLEG Weiterbildungspflicht Finanzberater

Mit freundlicher Genehmigung von Mendo AG 

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