Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2023 Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung gegeben, die eine gleichberechtigte Behandlung aller Verwitweten vorsehen und Renten gewähren, sofern sie unterhaltsberechtigte Kinder haben.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und sind bis zum 29. März 2024 zur Diskussion gestellt.

Die Leistungen für Hinterbliebene sollen künftig an die Betreuungs- und Erziehungszeit angepasst werden und bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes oder länger, wenn ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreut wird, ausgezahlt werden. Alle Eltern, unabhängig vom Zivilstand, sollen Anspruch auf diese Leistungen haben. Für bereits über 55 Jahre alte Verwitwete ohne unterhaltsberechtigte Kinder bleiben die laufenden Renten erhalten. Jüngere Verwitwete hingegen werden innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Neuerungen von laufenden Rentenzahlungen ausgeschlossen.

Artikel mit freundlicher Genehmigung von Mendo AG

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