Mit der Umsetzung der Motion FDP-Liberale Fraktion (12.3814) «Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern» wird neu der Ertragsanteil von Leibrenten und ähnlichen Versicherungsformen, an das Zinsniveau der jeweiligen Anlagebedingungen gebunden. Von Leibrenten wird heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert. Dies ist im heutigen Zinsumfeld zu hoch. Die heutige systematische Überbesteuerung bei Rentenleistungen wird damit beseitigt und bei Rückgewähr und bei Rückkauf von Leibrentenversicherungen deutlich gemildert. Quelle: ESTV
Die Anpassung der steuerlichen Erfassung von Leibrenten soll umgesetzt werden, gemäss Fahrplan der eidg. Steuerverwaltung aber frühestens per 1. Januar 2025.
Artikel mit freundlicher Genehmigung von Mendo AG