Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament, Vollmacht, Partner absichern…

Immer mehr Menschen möchten im Voraus bestimmen, was in den schwierigsten Lebenssituationen geschehen soll und wer wichtige Entscheide treffen darf. Über Schlagworte wie Vollmacht, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Begünstigungsregelung oder Testament lesen wir regelmässig in der Presse. Jedoch scheut sich die Mehrheit aufgrund der Komplexität des Themas, frühzeitig alles sauber zu regeln.

Hier lesen Sie, in welchen Situationen diese Verträge Ihnen entscheidend helfen können:

Vollmacht:
Mit einer Vollmacht können Sie sich vertreten lassen. Diese kann für spezifische Bereiche oder als Generalvollmacht ausgelegt werden. Rechtlich ist nicht immer unumstritten, ob und wie weit eine Vollmacht ausreicht. Mehr zu Vollmacht…

Vorsorgeauftrag:
Bei Urteilsunfähigkeit hat die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) den Auftrag, einen Beistand zu errichten. Es kann emotional sehr belastend sein, wenn eine Behörde über Sie entscheidet anstatt dass z.B. der langjährige Lebenspartner unterstützend eingreifen darf. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie selbst bestimmen, wer Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit vertreten darf. Wer soll Ihre Finanzen regeln, Verträge unterschreiben und administrative Aufgaben erledigen? Mehr zum Vorsorgeauftrag…

Patientenverfügung:
In einer Patientenverfügung dürfen Sie im Voraus bestimmen, welche medizinischen Massnahmen Sie unter welchen Umständen bevorzugen oder ablehnen. Sie können aber auch regeln, wem gegenüber die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben werden darf und wer gegebenenfalls über medizinische Massnahmen entscheiden soll. Mehr zur Patientenverfügung…

Begünstigungsregelungen:
In der zweiten und dritten Säule gibt es die Möglichkeit, im Todesfall die Begünstigten festzulegen. Dies ist gerade bei Konkubinatspaaren und Patchwork Familien sehr empfehlenswert. Mehr zu Absicherung im Konkubinat

Testament und Ehe/Erbvertrag:
In einem Testament können Sie selbst handschriftlich Ihren letzten Willen festlegen. Was soll nach Ihrem Tod geschehen und wie soll Ihr Vermögen aufgeteilt werden? Die gesetzliche Standardregelung kann gerade bei Eigenheimbesitzern oder Unternehmern zu kritischen Situationen führen. Auch ist die gesetzliche Erbteilung oft nicht das was man sich für seine Hinterbliebenen gewünscht hätte.
Ein Ehe/ Erbvertrag wird notariell beglaubigt und eröffnet dadurch noch weitergehende Möglichkeiten. Mehr zu Testament…

Zum Thema “Selbstbestimmung in allen Lebenslagen” beraten wir Sie gerne.
Wir haben dazu das FINA Rechtssicherheitspaket geschnürt. Eine schweizweit einmalige Innovation, die Ihnen Rechtssicherheit und Selbstbestimmung zugleich ermöglicht. Mehr zu unserem Rechtssicherheitspaket hier

Melden Sie sich für ein unverbindliches und kostenloses Kennenlerngespräch. Für komplexe Fälle empfehlen wir Sie auch gerne an unseren Notar Roland Schürch weiter.

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