Wie alle zwei Jahre passen sich auch 2025 zahlreiche Vorsorgezahlen in der Schweiz an die Teuerung und Lohnentwicklung an – und steigen in mehreren Bereichen spürbar an.

Anpassung der AHV/IV-Renten um knapp 3%

Bereits im Frühherbst hatte der Bundesrat seinen Beschluss publiziert: Die AHV/IV-Renten werden um knapp 3 % angepasst. Die monatliche minimale AHV/IV-Rente steigt im neuen Jahr um CHF 35.00, die maximale um CHF 70.00, was einem Anstieg von 2,86 % entspricht.

Die Zahlen der AHV/IV im Überblick (p.a.):

  • Minimale Altersrente AHV CHF 15’120
  • Maximale Altersrente AHV CHF 30’240
  • Maximale Ehepaarrente AHV CHF 45’360

Auch die Hinterlassenenrenten passen sich nach oben an – die Witwen- und Witwerrenten (Min. CHF 12’096 / Max. CHF 24’192) sowie die Waisenrenten (Min. CHF 6’048 / Max. CHF 12’096 | Vollwaisen: Min. CHF 9’072 / Max. CHF 18’144). Die IV-Kinderrenten entsprechen den Frankenbeträgen der Waisenrenten.

Der Mindestbeitrag an die AHV steigt auf CHF 530.00 und die Grenze für den maximal rentenbildenden Lohn verschiebt sich auf CHF 90’720.

Ebenfalls werden weitere Leistungen wie die Hilflosenentschädigungen der AHV und der IV sowie der Intensivpflegezuschlag für Minderjährige nach oben angepasst. Auch ergeben sich Anpassungen beim Assistenzbeitrag sowie bei den Ergänzungsleistungen (EL) für den allgemeinen Lebensbedarf.

Die Zahlen der beruflichen Vorsorge (BVG) im Überblick:

Die Zahlen im BVG hängen direkt von den Zahlenwerten der AHV/IV ab. Entsprechend kommt es auch hier zu Anpassungen nach oben:

  • Eintrittsschwelle BVG CHF 22’680
  • Min. versicherter Lohn BVG CHF 3’780
  • Oberer Grenzbetrag BVG CHF 90’720
  • Koordinationsabzug BVG CHF 26’460
  • Max. versicherter Lohn BVG CHF 64’260

Mit der Anpassung der Zahlen im BVG verschieben sich auch die Lohngrenzen für den Sicherheitsfonds und den Mindestlohn für die Kadervorsorge 1e auf CHF 136’080.

Keine Anpassung der Lohngrenze für ALV und UVG

Der höchstversicherbare Lohn bleibt bei der ALV und dem UVG bei CHF 148’200 und wird dementsprechend nicht angepasst.

Säule 3a

Auch die maximal möglichen Jahresbeiträge an die gebundene Vorsorge der Säule 3a hängen direkt von der Entwicklung der AHV/IV-Renten ab. Dementsprechend werden diese im neuen Jahr wie folgt erhöht:

  • Mit Anschluss an PK CHF 7’258
  • Ohne Anschluss an PK CHF 36’288
Zusätzlich zum ordentlichen Beitrag ist neu pro Jahr ein Einkauf in die Säule 3a in Höhe des sogenannten «kleinen Beitrages» zulässig (erstmals möglich in 2026 maximal CHF 7’258). Wer einen Einkauf tätigen möchte, muss zu Beiträgen in die Säule 3a berechtigt sein, das heisst über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen, sowohl im Jahr, in dem der Einkauf stattfindet, als auch im Jahr, für das nachträglich Beiträge einbezahlt werden. Ein Einkauf setzt voraus, dass der ordentliche Jahresbeitrag im betreffenden Jahr vollständig entrichtet wird. Der Einkauf ist, wie auch der ordentliche Jahresbeitrag, vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.

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