Im Krankenkassenbereich hat es einige Änderungen gegeben. Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien” tritt im Jahr 2026 in Kraft und verpflichtet die Kantone, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten, um sicherzustellen, dass diese ebenfalls steigen und die finanzielle Belastung für die Haushalte tragbar bleibt.
Zudem müssen die Kantone ein Sozialziel festlegen und bestimmen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten höchstens ausmachen darf, wobei es ihnen überlassen bleibt, wie stark sie die Prämien verbilligen und für welche Versicherten.
Anfang 2026 tritt ausserdem das neue Gesamt-Tarifsystem, bestehend aus Tardoc und den ambulanten Pauschalen, in Kraft und ersetzt Tarmed, sodass die Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen in der Schweiz künftig entweder über die Einzelleistungstarifstruktur oder über Pauschalen erfolgt, wobei eine gemischte Abrechnung nicht zulässig ist.