Am 29.12. wurden CHF 24’632.- vom Postkonto abgebucht für eine Einzahlung in ein 3a Konto. Der Steuerabzug wurde nicht akzeptiert.

Bei Einzahlungen der Säule-3a-Beiträge um den Jahreswechsel herum ist Vorsicht geboten. Entscheidend ist der Tag der Gutschrift auf dem einzelnen Vorsorgekonto des Steuerpflichtigen. Nicht relevant ist der Zeitpunkt des Vergütungsauftrags und auch nicht die Gutschrift auf dem Sammelkonto der Vorsorgeeinrichtung.

Dies hat das Bundesgericht so festgehalten.

Fazit: Beiträge lieber früher einzahlen und nicht die letzten Tage im Jahr abwarten.

Bundesgerichtsurteil lesen: BGer 2C_259/2022

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