Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind obligatorisch unfallversichert beim Arbeitgeber. Oft lassen sich viele Menschen diesen Baustein in der Krankenkasse versichern, sobald sie für eine bestimmte Zeitdauer nicht mehr arbeitstätig sind. Sie können Ihre Unfallversicherung aber ruhig sistiert lassen.
Sobald Sie nämlich Ihr Arbeitsverhältnis auflösen, sind Sie noch durch die Nachdeckungsfrist, welche 31 Tage lang gültig ist, versichert. Während dieser Zeit können Sie eine sogenannte Abredeversicherung abschliessen. Diese ist bis zu 6 Monate gültig und eignet sich deshalb hervorragend für Weltreisen, Sprachaufenthalte oder sonstige Auszeiten vor dem nächsten Stellenantritt. Die Abredeversicherung kostet meist etwas mehr, kann aber mit deutlichen Vorteilen gegenüber der herkömmlichen Unfallversicherung der Krankenkasse auftrumpfen.
Hier die grössten Vorteile gegenüber der Krankenkasse zusammengefasst:
- Sie tragen für Heilungskosten weder Franchise noch Selbstbehalt
- Bereits ab dem 3. Tag Taggelder im Rahmen von 80% des versicherten Lohnes
- Transport-, Reise-und Rettungskosten sowie Leichentransport und Bestattungskosten werden übernommen
- Renten bei Invalidität und im Todesfall; oder Kapitalabfindung sowie Integritätsentschädigung (Verlust eines Körperteils). Die Renten werden zudem der Teuerung angepasst.
Nachteile:
- Deckung im Ausland begrenzt
- Teurere Prämie als bei der Krankenversicherung (ca. CHF 40.-)
- Zeitlich begrenzt (6 Monate)
Sie können die Abredeversicherung direkt über Ihre Unfallversicherung des Arbeitgebers abschliessen.
Aufgepasst: wenn Sie ALV-Taggelder erhalten, sind Sie ebenfalls unfallversichert. Vor allem für Versicherte, welche im Todes-oder Invaliditätsfall auf das Einkommen angewiesene Angehörige hinterlassen, ist diese Variante aufgrund der Rentenzahlungen zu empfehlen.
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