Wann lohnt es sich, bei Quellensteuer freiwillig eine Steuererklärung auszufüllen?
Ausländische Staatsangehörige, welche in der Schweiz ohne Aufenthaltsbewilligung C arbeiten, unterliegen der Quellensteuer, somit müssen sie bis zu einem Jahreseinkommen von CHF 120`000.- keine Steuererklärung ausfüllen. Dies kommt sie leider jedoch oftmals teuer zu stehen, da die Quellensteuer keine spezifischen Abzüge beinhaltet, sondern nur Annahmen trifft. Für Personen mit geringen Abzügen (z.B. kein Arbeitsweg) ist dies ideal, für Arbeitnehmer mit höheren Auslagen jedoch nicht. So werden höhere Berufs-, Weiterbildungs- oder Kinderdrittbetreuungskosten sowie Einzahlungen in die Säule 3a bei den Quellensteuertarifen nicht berücksichtigt. Bis zum 31. März des Folgejahres kann ein Quellensteuerpflichtiger die nachträglich ordentliche Veranlagung verlangen und damit die Steuererklärung ausfüllen.
Durch dieses Vorgehen können teilweise mehrere hundert oder sogar tausende Franken eingespart werden, zu viel bezahlte Quellensteuern werden durch die Steuerbehörde zurückerstattet.
Aber Achtung! Wenn Sie die Steuererklärung freiwillig ausfüllen, jedoch tiefere Abzüge vorweisen können als bei den Annahmen der Steuerbehörde getroffen, sind Sie zu einer Nachzahlung verpflichtet.
Gerne analysieren wir Ihre persönliche Situation und beraten Sie ob eine freiwillige Steuererklärung in Ihrem Fall sinnvoll ist oder nicht.
Kosten:
- Analyse, ob es sich lohnt, die Steuererklärung auszufüllen: 87.- (Wir erledigen Ihre Steuererklärung nur, wenn es sich für Sie lohnt!)
- Anmeldung bei der Steuerbehörde und Steuererklärung komplett und professionell ausfüllen: 167.-
- Neukunden erhalten für das erste Ausfüllen der Steuererklärung einen Rabatt von CHF 80.-
Rufen Sie direkt unseren Spezialisten an: 079 245 9913 oder im Sekretariat: 031 970 3880
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