Mit diesen 33 Steuertipps senken Sie Ihre Steuerbelastung.
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Weitere Steuertipps
1 Spenden (pauschal) vom steuerbaren Einkommen abziehen
Spenden ist nicht nur eine gute Geste und sehr wertvoll für die Empfänger, sondern werden auch staatlich unterstützt, indem sie von den Steuern in Abzug gebracht werden können. Wichtig sind die Belegnachweise!
In einigen Kantonen können ein paar hundert Franken, z.B. 500.- ohne Belege als «Diverse Barspenden ohne Belege» abgezogen werden.
2 Wann können Krankheitskosten in Abzug gebracht werden?
Selbstgetragene Krankheitskosten wie Selbstbehalte etc. können abgezogen werden, sofern sie 5% vom Reineinkommen übersteigen.
3 Parteispende
Beiträge an politische Parteien sind abzugsberechtigt.
4 Schenkung Konkubinat
Schenkungen an Konkubinats Partner fallen oft teuer aus. Eine Möglichkeit um dieser Steuerbelastung entgegen zu wirken ist ein Liegenschaftserwerb in einem Kanton mit deutlich geringeren Besteuerungen. Nach einer gewissen Frist kann die Immobilie als Schenkung an den Partner übertragen werden. Denn Immobilien werden an ihrem Standort besteuert und nicht in Ihrem Wohnkanton.
5 Fremde Kinderbetreuung
Abziehbar sind bis 10’000.- Fremdbetreuungskosten für Kinder. Bei getrennten Eltern wird der Abzug vom sorgeberechtigten Elternteil gemacht. Bei gemeinsamer Betreuung wird der Abzug geteilt.
6 Unterhalt bei getrennten Eltern
Wenn getrennte Eltern Unterhaltzahlungen leisten, steht demjenigen mit dem höheren Einkommen der Kinderabzug zu. Der andere Elternteil darf den Unterstützungsabzug geltend machen.
7 Kinderabzug
Der Kinderabzug kann auch für Erwachsene Kinder in Ausbildung geltend gemacht werden. Die Kantone TI, TG und ZH wie auch GE sehen eine Alterslimite von 25 beziehungsweise 26 Jahren vor, wogegen in bestimmten Kantonen die Einkommenslimite des Kindes entscheidend ist. Die Einkommenslimiten bewegen sich von 10’000.- CHF bis 20’000.-CHF.
8 Weitere Steuerabzüge für Kinder
Der Elternteil, der den Kinderabzug geltend macht, kann bei den Bundessteuern auch einen Abzug für Sparzinsen und Versicherungen von 700 Franken geltend machen. Leisten beide Eltern Unterhaltszahlungen, können beide diesen Abzug vornehmen.
9 Steuertipp: In eine steuergünstige Gemeinde umziehen
Gerne erstellt Ihnen einer unserer Steuerberater eine Steuerrangliste. Wegen tieferer Steuerbelastung einen Umzug zu tätigen ist jedoch nicht immer zu empfehlen. Neben der Steuerbelastung müssen weitere Kostenpunkte beachtet werden. Mietkosten, Lebenshaltungskosten, Arbeitsweg etc. Zudem sind die emotionalen Kosten (Distanz zu Familie und Freunden) oder ein längerer Arbeitsweg mit zu berücksichtigen.
10 Heiratsstrafe bei der Steuerbehörde?
In einigen Kantonen lohnt sich die Heirat steuerlich inzwischen auch für Doppelverdiener. Dank gewissen Mehrabzügen fällt die Steuerbelastung oft sogar tiefer aus, mit Ausnahme von Topverdienern. (Bundessteuer)
11 Offene Rechnungen
Offene Rechnungen am Jahresende können als Schuld vom Vermögen abgezogen werden.
12 Kaufen und renovieren
In allen Kantonen dürfen nun werterhaltende Renovationskosten auch in den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb einer Liegenschaft abgezogen werden. Es macht Sinn, kleinere Renovationen zu sammeln und alle in einem Jahr zu machen, um deutlich über den Pauschalabzug zu gelangen. Andersherum sind sehr grosse Renovationen besser auf zwei oder mehrere Jahre zu verteilen, um die Progression beim Abzug hoch zu halten.
Lassen Sie sich am besten die für Sie optimale Bandbreite von einem Finanzplaner oder Steuerberater kurz ausrechnen.
13 Unterhalt bei Wohneigentum
Die Unterhaltskosten bei Wohneigentum übersteigen schnell mal den Pauschalabzug. Gebühren für Wasserzähler, die Kosten für Heizungsservice-Abonnemente oder der Aufwand für die Erstellung von Heizkostenabrechnungen kann jährlich geltend gemacht werden.
14 Renovationen auf mehrere Jahre staffeln
Renovationen auf mehrere Jahre aufgeteilt, führt unter Umständen zu einem höheren Steuervorteil aufgrund der Steuerprogression und des Grenzsteuersatzes.
15 Vermögenssteuern senken mit Immobilien
Wer in Immobilien investiert, kann Steuern sparen. Da für die Steuerbehörde lediglich der amtliche Wert als steuerbar gilt.
16 Wertvermehrende Investitionen bei Wohneigentum
Alle Belege aufbewahren! Erneuerungskosten, welche wertvermehrend sind, können bei einem Liegenschaftsverkauf abgezogen werden. Sie reduzieren den allfälligen Grundstückgewinn und damit auch die Grundstückgewinnsteuer.
17 Schuldbrief als Unterhaltskosten
Die Erstellung eines Schuldbriefes bei einem Neubau kann als Unterhaltskosten von den Steuern abgesetzt werden.
18 Indirekt amortisieren bei selbstbewohntem Wohneigentum
Indirekte Amortisation der Hypothek mit den Guthaben der Pensionskasse oder 3a Geldern ist günstiger als die direkte Amortisation.
Mehr zu direkter oder indirekter Amortisation hier…
19 Steuertipp: Optimaler Eigenmitteleinsatz bei Immobilienkauf
Mit der richtigen Strategie das Eigenkapital beim Hauskauf einzusetzen, kann die Steuerbelastung über viele Jahre senken.
Mehr zum optimalen Eigenmitteleinsatz hier…
20 Umzug vor oder nach Silvester
Ein Umzug in einen Wohnort mit höheren Steuern sollte möglichst nach dem 31. Dezember erfolgen. Umgekehrt ist ein Umzug in einen steuergünstigeren Wohnort kurz vor Silvester ratsam.
21 Arbeitsweg mit ÖV
Es können sowohl Kosten für den öffentlichen Verkehr wie auch Kosten für Autofahrten abgezogen werden. Es können jedoch nicht beide Möglichkeiten gleichzeitig in Abzug gebracht werden. Autofahrten sind nur abzugsfähig, wenn die Reisezeit um eine Stunde pro Tag verkürzt wird im Vergleich zu ÖV.
22 Ausbildung
Folgende Auslagen für eine Ausbildung können abgezogen werden:
Kurs- und Prüfungsgebühren, Anfahrtskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Unterlagen- und Materialkosten.
23 Auszeit oder Weltreise über die kalten Wintermonate
Eine längere Reise bietet sich am besten über den Jahreswechsel an. Die Lohnminderung fällt somit auf beide Steuerjahre und reduziert somit die Steuerprogression beider.
24 Weniger Einkommen aber hohe Steuerraten
Bei einer Einkommensänderung sind hohe Steuerraten sehr unangenehm. Um dieser finanziellen Mehrbelastung entgegen zu wirken, kann eine Reduktion der Ratenzahlung gewünscht werden.
25 AHV-Beiträge nachzahlen
Nach einem längeren Auslandaufenthalt ist eine Nachzahlung der entfallenen AHV Beiträgen ratsam. (Eine Nachzahlung ist fünf Jahre rückwirkend möglich.) Diese Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dasselbe gilt für AHV-Beiträge, die von Frühpensionierten geleistet werden.
26 Abzug für Nebeneinkünfte
In den meisten Kantonen können für Nebeneinkünfte pauschal 20 % oder 800.- CHF bis 2’400, CHF abgezogen werden.
27 Säule 3a
Auch reine Risikoversicherungen im Rahmen der Säule 3a können steuerlich in Abzug gebracht werden. Zu beachten ist lediglich, den Maximalbetrag von CHF 7’056.- (Stand 2023) nicht zu überschreiten. Bei Personen welche keiner Pensionskasse angeschlossen sind gilt der maximale Beitrag in die 3a Säule von 20 % des Nettolohnes, höchstens aber 35’280.- CHF. (Stand 2023)
28 Vorsorgegelder gestaffelt auszahlen lassen
Zu empfehlen ist eine gestaffelte Auszahlung der Vorsorgegelder auf verschiedene Steuerjahre. Dadurch lässt sich die Steuerprogression brechen.
29 Flexible 3a-Versicherungen
Lebensversicherungen im Rahmen der Säule 3a waren verpönt. Vor allem für junge Leute. Mit der langen Laufzeit wurde eine fixe Prämienzahlung zementiert, die später oft zu einer finanziellen Bürde wurde. Eine vorzeitige Auflösung ist zwar mit dem Übertrag auf ein anderes 3a-Produkt möglich, aber mit herben Einbussen verbunden. Inzwischen gibt es jedoch eine ganze Reihe von flexiblen Versicherungsprodukten, bei denen Prämienunterbrüche möglich sind.
30 Einkäufe in die Pensionskasse
Einkäufe in die Pensionskasse sind steuerlich abzugsfähig analog wie bei der 3. Säule. Die Höhe eines möglichen Einkaufes ist dem Pensionskassenleistungsblatt zu entnehmen oder zu bestellen.
31 Vermögensverwaltungsgebühren abziehen
Depotgebühren und Vermögensverwaltungskosten können von den Steuern abgezogen werden. Oft kann sich der Pauschalabzug von 0,5 bis 3 Promille des Vermögens, höchstens aber 6’000 Franken, lohnen.
32 Steuerfreie Dividenden
Gewisse Aktien mit hohen Dividenden sind für private Anleger steuerfrei.
33 Kapitalbezug statt Rente bei Pensionierung
Dieser Steuertipp ist nur bei Pensionierung umsetzbar.
Die Pensionskassenrente muss zu 100% als Einkommen versteuert werden. Ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse wird zu einem stark reduzierten Satz besteuert. Langfristig lassen sich so enorm hohe Steuererinsparungen erzielen.
Aber Achtung: Kapitalbezug oder Rente ist ein einmaliger unumkehrbarer Entscheid, der wohl überlegt sein sollte. Hier finden Sie alle Infos dazu und einen Rente- oder Kapitalbezug-Rechner.
Steuertipp: Selbstanzeige bei Schwarzgeld
Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist straffrei. Eine solche Selbstanzeige darf jedoch nur einmal im Leben angewendet werden. Mit dieser Selbstanzeige entfällt eine Busse, jedoch werden Nachsteuern inklusive aufgelaufene Verzugszinsen in Rechnung gestellt. (10 Jahre rückwirkend)
Erben von Schwarzgeld
Im Gegensatz zur Selbstanzeige bei eigenem Schwarzgeld, werden bei geerbtem Schwarzgeld Nachsteuer und Verzugszinsen nur für drei und nicht zehn Jahre rückwirkend erhoben. Auch eine Busse entfällt.
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