Gesplittete Hypotheken können Ihre Verhandlungsposition empfindlich schwächen
Ein Aufteilen der Hypothek in 2-3 Tranchen und auf verschieden Laufzeiten war eine Zeitlang sehr beliebt. Auch heute ist es nach wie vor oft anzutreffen, dies mit unterschiedlichen Argumentationen. Allerdings macht dies in den wenigsten Fällen Sinn und verhindert schlussendlich die Flexibilität bei besseren Zinskonditionen den Anbieter wechseln zu können. Die Bindung an die Bank oder Versicherung ist meist der Hauptgrund, dass eine solche Form empfohlen wird. Jedoch verschlechtert sich damit unmittelbar Ihre Verhandlungsposition und damit Ihre Zinskonditionen beim Verlängern der Hypothek.
Lesen Sie dazu unten den interessanten Bericht der NZZ.
Kann eine Aufteilung trotzdem sinnvoll sein?
Ja, es gibt tatsächlich einzelne Situationen, in welchen dies nützlich sein kann.
Als Beispiel bei einer Pensionierung oder in einem bekannten Erbfall, wie einer Auszahlung aus einer Erbengemeinschaft. Auch ein geplanter Erbvorbezug, welcher zum Kaufzeitpunkt noch nicht möglich ist, kann ein Grund dafür sein.
Dies sind allerdings sehr individuelle Ausgangslagen, welche genau geplant sein sollten. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung für Hypothekarvergleiche, Verhandlungen und ganzheitliche Finanzplanung.
Ganzer Artikel lesen: Aufteilen der Hypothek ist out!