Weshalb fordern trotz Senkung des Referenzzinssatzes die meisten Mieter ihr Recht auf eine tiefere Miete nicht ein?

Über 80% der Mieter bezahlen noch zu hohe Mieten und scheuen sich davor, ihr Recht auf eine Mietzins Herabsetzung einzufordern.

Der Zauberstab heisst Referenzzinssatz. 2008 ist der Referenzzinssatz in der Schweiz eingeführt worden, welcher sich auf den hypothekarischen Durchschnittszins abstützt. Der Referenzzinssatz wird jeweils im März, Juni, September und Dezember hier veröffentlicht. Aktuell liegt der Referenzzinssatz bei 1,75%.

Viele Vermieter werden die Miete vermutlich anpassen sobald der Referenzzinssatz einen Sprung nach oben macht. Anders sieht es aus, wenn er sinkt. Da ist nun der Mieter gefragt. Der Mieter muss sein Recht selbst einfordern und den Vermieter mit eingeschriebenem Brief um die Herabsetzung der Miete ersuchen. Tut er das nicht, bleibt er auf seiner zu hohen Miete sitzen, während der Vermieter diese als Gewinn weiterhin vereinnahmen kann.

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Hier die häufigsten (meist falschen) Vorbehalte der Mieter

Verhältnis zum Vermieter leidet darunter

Lassen wir es im Raum stehen, ob bei einem guten Mietverhältnis der Vermieter nicht von sich aus die Mietreduktion veranlasst hätte. Einige Vermieter tun das freiwillig um gerade dieses gute Mietverhältnis zu wahren. Wenn ein Preis gesenkt werden würde, beispielsweise die Kontogebühren Ihrer Bank, würden Sie vermutlich auch nicht den alten höheren Preis bezahlen um das Verhältnis zu ihrem Bankberater nicht aufs Spiel zu setzen.

 

Vermieter kann mir künden

Nein kann er nicht. Er muss triftige Gründe haben! Die Gesetzeslage ist tendenziell mieterfreundlich.

 

Vermieter erhöht im Gegenzug die Miete bei steigendem Referenzzinssatz nicht

Der Referenzzinssatz ist unter anderem auch ein Instrument, um Mieter zu schützen. Wenn der Vermieter die Miete anheben darf, ist es nur fair, wenn sie bei sinkendem Referenzzinssatz auch gesenkt würde. Das würde einen fairen Ausgleich für beide Seiten bedeuten wie von Gesetzes wegen vorgesehen.

Zudem, wer garantiert Ihnen, dass der Vermieter ewig Ihr Vermieter bleiben wird? Er kann solche Aussagen nicht für kommende Liegenschaftsverwalter oder Besitzer treffen.

 

Soeben wurde etwas erneuert oder umgebaut

Es gilt zu unterscheiden zwischen Ersatzbeschaffung und Wertsteigerung. Alles was den Wert einer Wohnung steigert, kann der Vermieter im Mietpreis abspiegeln lassen, wobei die Miete dementsprechend erhöht wird. Bsp. Einbau eines Steamers, sofern zuvor noch keiner vorhanden war. Gleich verhält es sich bei Neuerstellung eines Wintergartens wo zuvor nur ein Balkon war. Eine Ersatzbeschaffung liegt vor wenn etwas Altes ersetzt wird. 80% der Erneuerungen und Umbauten in Mietobjekten sind Ersatzbeschaffungen. Alten Plattenboden durch einen neuen gleichwertigen ersetzt. Neue Küche aber ohne zusätzliche Geräte erweitert, nur durch neue ersetzt. Neue Waschmaschine ersetzt die alte. All diese Beispiele führen nicht zu einer Mieterhöhung. Seitens der Vermieter wird häufig versucht, solche Kosten in Form von Mieterhöhungen an den Mieter zu überwälzen Dieser Kostenpunkt hat jedoch klar der Vermieter zu tragen.

Gewisse Tücken gibt es dennoch zu beachten, wenn Sie eine Mietsenkung einfordern. In seltenen Fällen kann die Miete gar steigen nach angeforderter Mietsenkung. Zum Beispiel wenn der Vermieter die Teuerung oder Kostensteigerungen in der Vergangenheit nicht auf den Mieter abgewälzt hatte.

Bei Fragen oder Unsicherheiten über die Veranlassung einer Mietzinsreduktion bin ich gerne für Sie da.

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