Die Schweiz ist bekannt für ihre hohe Lebensqualität, stabile Wirtschaft und schöne Landschaften, weshalb sie im Schnitt jährlich 205’000 Expats und Auswanderer anzieht. 2023 waren es sogar 263’000 Zuzügler, die laut Statista (2025) in die Schweiz gekommen sind. Der Umzug in die Schweiz erfordert jedoch eine gründliche Vorbereitung, da es zahlreiche administrative, steuerliche und finanzielle Anforderungen gibt. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Punkte, auf die Expats und Auswanderer achten müssen, von Anmeldungen, verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen bis hin zu Steuerpflicht, Versicherungen und Vorsorge.
(Quelle: Statista)
1. Kantonale Unterschiede
Die Schweiz ist stark föderalistisch organisiert, daher gibt es kantonale Unterschiede bei Steuern, Mietkosten und sogar Versicherungsprämien. Ein Vergleich der Kantone ist für Zuzügler ratsam, um den besten Standort für ihre Bedürfnisse zu finden.
2. Anmeldung und Aufenthaltsbewilligungen
Wer in die Schweiz zieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft beim örtlichen Einwohnermeldeamt anmelden. Für EU/EFTA-Bürger ist der Prozess meist einfach, da sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen können, die je nach Aufenthaltszweck (Arbeit, Studium, etc.) variiert. Ausländer aus Drittstaaten benötigen eine spezifische Aufenthaltsbewilligung, oft in Verbindung mit einem Arbeitsvertrag. Je nach Kanton und Gemeinde können die Anmeldeprozesse mehrere Wochen dauern.
Für die Anmeldung sind folgende Dokumente erforderlich:
- Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Arbeitsvertrag oder Einkommensnachweis
- Wohnsitznachweis
- Krankenversicherungsnachweis (obligatorisch ab Einreisedatum)
Die Art der Aufenthaltsbewilligung hängt von der Herkunft des Einwanderers ab:
- EU/EFTA-Bürger: Sie erhalten in der Regel eine B-Bewilligung (5 Jahre gültig) bei einem Arbeitsvertrag von mindestens 12 Monaten.
- Drittstaatenangehörige: Benötigen eine Arbeitsbewilligung, die durch den Arbeitgeber beantragt wird. Meistens wird die Bewilligung zuerst befristet erteilt.
Kompakte Übersicht der Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz:
Bewilligung: | Art: | Beschreibung / Bedeutung: |
L | Kurzaufenthalt | Bis 1 Jahr, meist für befristete Arbeit oder Studium |
B | Aufenthalt | 1–5 Jahre, für Arbeit, Studium oder Familiennachzug |
C | Niederlassung | Unbefristet, nach 5–10 Jahren Aufenthalt |
G | Grenzgänger | 5 Jahre, für Personen mit Wohnsitz im Ausland |
S | Schutzbedürftige | Unbefristet, für anerkannte Flüchtlinge |
F | Vorläufige Aufnahme | 12 Monate, für abgelehnte, aber nicht rückführbare Asylsuchende |
N | Asylsuchende | Während des Asylverfahrens, eingeschränkte Rechte |
Beim Grenzübertritt oder innerhalb von 12 Monaten nach dem Umzug müssen Dokumente beim Schweizer Zoll vorgelegt werden. Dabei gilt, dass persönlicher Hausrat grundsätzlich zollfrei eingeführt werden kann, wenn der Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz verlegt wird, die eingeführten Gegenstände länger als 6 Monate vor dem Umzug in Besitz und Gebrauch sind sowie der Hausrat in der Schweiz weiterhin in Besitz bleibt.
Der Schweizer Zoll verlangt beim Grenzübertritt und oder innerhalb von 12 Monaten nach Umzug, den Antrag für die Abgabenbefreiung bei Übersiedlungsgut (Formular 18.44), Kopie des Passes oder Personalausweises, die Anmeldung bei der Gemeinde, eine Inventarliste aller mitgebrachten Gegenstände und eine Abmeldebestätigung des bisherigen Wohnsitzes im Ausland. Falls später noch weitere Güter nachgeholt werden, müssen diese bereits bei der ersten Einfuhr deklariert werden.
Gegenstände inkl. Fahrzeuge, die weniger als 6 Monate alt sind (hier gilt das Kaufdatum), gelten nicht als Übersiedlungsgut und müssen verzollt werden. Die Zollgebühren selbst richten sich nach dem Warenwert.
Bei neuen Fahrzeugen die weniger als 6 Monate alt oder weniger als 6’000 km gefahren wurden, müssen verzollt werden. Dafür muss beim Zoll das Zollformular 13.20 (wird vom Zoll ausgestellt und ist für die spätere Fahrzeugprüfung wichtig), die Rechnung oder der Kaufvertrag, Fahrzeugpapiere, Identitätsnachweis, Meldebestätigung in der Schweiz, vorgelegt werden. Der Zoll wird dann folgende Zölle und Steuern erheben.
- Automobilsteuer: 4 % des Fahrzeugwerts
- Mehrwertsteuer (MwSt.): 8,1 % des Fahrzeugwerts (inkl. Zollgebühren und Transportkosten)
- Zollgebühr: Je nach Fahrzeugtyp (z. B. ca. CHF 12 pro 100 kg Fahrzeuggewicht bei bestimmten Kategorien)
Nach der Verzollung und erst nach der technischen Abnahme kann das Fahrzeug mit einem Schweizer Versicherungsnachweis, Zollformular, Identitätsnachweis und Schweizer Wohnsitzbestimmung offiziell angemeldet werden. Dann erhält das Fahrzeug die Schweizer Fahrzeugpapiere und Nummernschilder.
3. Vorsorgesystem: Die drei Säulen
Die Schweiz hat ein einzigartiges Altersvorsorgesystem:
- 1. Säule (AHV/IV): Die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung, die für alle Arbeitnehmer obligatorisch ist. Sie ist die Existenzsicherung im Ruhestand. Bei Zuzüglern aus dem Ausland nach dem 21. Lebensjahr, können hier fehlende Beitragsjahre gravierende Lücken in der AHV und IV (Invalidenvorsorge) aufweisen.
- 2. Säule (Pensionskasse/BVG): Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse), sichert die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung, die zur AHV hinzukommt und vom Arbeitgeber bereitgestellt wird sowie verpflichtend ist. Auch hier kann es Lücken und Unterschiede in der Ausgestaltung der Vorsorgeleistungen geben.
- 3. Säule: Die freiwillige private Vorsorge, die steuerlich begünstigt wird und zur individuellen Ergänzung dient. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten über Banken und Versicherungen sind vielfältig.
Expats sollten sicherstellen, dass sie in das 3-Säulensystem aufgenommen werden und prüfen, ob sie aus ihrer Heimatpension Ansprüche auf Leistungen haben. Die AHV und Pensionskassen bieten zwar finanzielle Absicherung für Hinterbliebene. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit zusätzlichen privaten Vorsorgemassnahmen auseinanderzusetzen, um Lücken zu vermeiden.
Hat man sich erstmal mit dem Altersvorsorgesystem vertraut gemacht, wird man schnell merken, dass es in der 1. und 2. Säule eher wenig Handlungsspielraum in der eigenen Ausgestaltung gibt. Fehljahre in der AHV / IV schlagen voll zu Buche und können für Zuzügler nur bedingt oder gar nicht aufgeholt werden. In der Pensionskasse gibt der Arbeitgeber das Vorsorgeinstitut vor und auch hier ist es nur bedingt durch den Arbeitnehmer möglich, Einkaufspotentiale auszuschöpfen. Spannend wird, wann welche Gelder zur Verfügung stehen und ausgezahlt werden können.
Eine unabhängige Finanzplanung kann hier Klarheit verschaffen da nicht nur während der Beschäftigungszeit, sondern besonders beim bevorstehenden Ruhestand Stolperfallen bei der Verfügung der Vorsorgegelder entstehen können.
Deutlich einfacher, jedoch nicht weniger kompliziert ist die freiwillige private Vorsorge. Die Komplexität beginnt bereits bei der Auswahl der Dienstleister. 94 registrierte und zugelassene Einrichtungen der Säule 3a im Versicherungsbereich und der Banken (Kantons-/Privatbanken) sind möglich. Jede Einzelne mit unterschiedlicher Ausgestaltungsmöglichkeit, bei der Absicherung, der Konditionen, Verfügbarkeit, Zinsen und Renditen. Hinzu kommen rechtliche Bedingungen, die unterschiedliche Auswirkungen haben können. Dafür beteiligt sich der Staat mit steuerlichen Vorzügen in der freiwilligen privaten Vorsorge. Sowohl während als auch am Ende der gewählten Laufzeiten.
Alle Informationen im Detail über das 3-Säulen System Schweiz:
https://www.fina.ch/3-saeulen-prinzip/
4. Versicherungen
In der Schweiz sind einige Versicherungen obligatorisch und andre freiwillig, darunter zählen:
- Krankenversicherung (KVG): obligatorisch für alle in der Schweiz lebenden Bürger
- Zusatzkrankenversicherung (VVG): freiwillig für verbesserte Leistungen und Upgrade zur Grundversicherung
- Haftpflichtversicherung (oft erforderlich für Mietwohnungen): in manchen Kantonen obligatorisch und als Privathaftpflicht in der Schweiz empfehlenswert
- Gebäudeversicherung (falls Immobilieneigentum): kantonale Unterschiede im Obligatorium
- Private Unfallversicherung (falls nicht über den Arbeitgeber versichert)
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung (je nach Lücken und Bedarf): freiwillig, aber empfehlenswert
- Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenabsicherungen (je nach Lücken und Bedarf): freiwillig, aber empfehlenswert bei Familie oder Fehljahren
- Motorfahrzeugversicherungen, obligatorisch für Fahrzeugbesitzer
- Rechtsschutz, freiwillig, aber empfehlenswert, um das Vermögen zu schützen.
Alle Risiken können bei über 193 ansässigen Versicherungen in der Schweiz abgesichert werden. Jede Versicherung hat ihren eigenen Schwerpunkt, Ausgestaltungsmöglichkeiten, Prämien, Geltungsbereich oder Versicherungsschutz. Bereits bei der Grundversicherung, der obligatorischen Krankenversicherung, besteht eine Wahlmöglichkeit bei 50 Krankenversicherungen in der Schweiz. Prämien unterscheiden sich bei der Franchise und den einzelnen Krankenkassenmodellen wie auch der einzelnen Kantone.
Konsumentenschutz und gesetzliche Regulierung Finanz- und Versicherungsberatung in der Schweiz
Seit 2024 wird bei der Vermittlung von Versicherungslösungen zwischen gebundenen und ungebundenen Vermittlern differenziert. Gebundene Vermittler, welche abhängig für eine (oder wenige) Gesellschaften beraten, handeln explizit im Interesse der Versicherungsgesellschaft und müssen Interessenskonflikte und Entschädigungen nicht transparent deklarieren.
Im Gegensatz dazu handeln unabhängige Vermittler im Interesse der Kundschaft und haben deshalb deutlich strengere gesetzliche Auflagen. Unter anderem müssen Entschädigungen und allfällige Interessenskonflikte der Kundschaft offengelegt werden. Unabhängige (ungebundene) Berater sind dafür aber frei in der Beratung verschiedener Lösungsmöglichkeiten und können so unterschiedliche Lösungen vergleichen.
Welche Versicherung notwendig ist, kann eine persönliche Beratung klären. So kann gewährleistet werden, dass Absicherungen der Risiken auch in jeder Lebensphase und auf einzelne Bedürfnisse abgestimmt sind.
Online Vergleiche und unabhängige Beratung hier:
5. Immobilien und Hypotheken
Der Immobilienmarkt in der Schweiz ist bekannt für seine hohen Preise, insbesondere in Städten wie Zürich und Genf. Expats, die eine Immobilie kaufen möchten, müssen mindestens 20% des Kaufpreises als Eigenkapital einbringen. Banken finanzieren in der Regel 65 – 80% des Kaufpreises, oft aufgeteilt in zwei Hypotheken.
Die Zinsen auf Hypotheken in der Schweiz sind relativ niedrig, jedoch können variable Zinsen die monatliche Belastung stark beeinflussen, wenn die Zinssätze steigen. Expats sollten daher über die Option einer Festzinsbindung nachdenken.
Ein wichtiger Aspekt bei der Finanzierung von Immobilien in der Schweiz ist die sogenannte Tragbarkeit der Hypothek. Die monatlichen Hypothekenzahlungen sollten maximal ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen. Zudem können Zinsen für Hypotheken als abzugsfähige Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, was die Steuerlast senkt.
Bei der Wahl der richtigen Hypothek zählt nicht nur der Zins, da tiefe Zinsen nicht gleich mit der besten Hypothek zu stellen sind. Vielmehr ist es eine Symphonie mehrerer Kriterien, die eine gute und auch günstige Hypothek auszeichnen. Besonders das passende Hypothekarmodell (Saron oder Festhypothek), steuerlich optimierte Eigenmittelstrategien sowie die Ausgestaltung sollte berücksichtigt werden. In der Schweiz werden Hypotheken fast nie direkt amortisiert, vielmehr hilft eine optimierte indirekte Amortisationsstrategie, Kosten und Steuern zu sparen oder auch die richtige Wahl der Eigenmittel und Absicherungen in die Hypothek zu integrieren.
Unabhängige Finanzberater können bei der Wahl der richtigen Hypothek einen strategischen Vorteil zu Banken herausholen. Sie haben die Möglichkeit, viele Finanzierungsinstitute und Konditionen zu vergleichen und können bei Verhandlungen mit Banken unterstützen.
6. Steuern und Sozialabgaben
Die Schweiz ist föderal organisiert, was bedeutet, dass die Steuerregelungen je nach Kanton unterschiedlich sein können. Manche Kantone, wie Zug und Schwyz, bieten niedrigere Steuersätze, was viele Expats anzieht. Es ist wichtig, sich über die Steuergesetze des jeweiligen Kantons zu informieren, da diese einen erheblichen Einfluss auf die Steuerbelastung haben können.
In der Schweiz werden Steuern auf das weltweite Einkommen und Vermögen erhoben. Die Steuerlast variiert je nach Kanton. Auch die Sozialabgaben (AHV, IV, ALV) sind für alle Arbeitnehmer obligatorisch und werden direkt vom Gehalt abgezogen. Expats müssen sicherstellen, dass sie die richtige Steuererklärung abgeben und gegebenenfalls von Doppelbesteuerungsabkommen profitieren.
Wer Vermögen oder Immobilien im Ausland besitzt, muss dies in der Steuererklärung angeben. Das Vermögen unterliegt der Vermögenssteuer, wobei der Wert der ausländischen Immobilien in Schweizer Franken umgerechnet wird. Einkünfte aus der Vermietung dieser Immobilien müssen versteuert werden, wobei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oft eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern ermöglichen.
Für ausländische Immobilien, die vom Eigentümer selbst genutzt werden, wird in der Schweiz ein „Eigenmietwert“ als fiktives Einkommen besteuert, auch wenn die Immobilie nicht vermietet wird. Dies sollte bei der Steuerplanung berücksichtigt werden.
Die Steuerbehörden berechnen den Steuersatz aufgrund des weltweiten Vermögens. Arbeitnehmer ohne permanente Niederlassung in der Schweiz unterliegen der Quellensteuer, die direkt vom Gehalt abgezogen wird. Eine weitere Besonderheit im Schweizer Steuersystem ist die sogenannte «Heiratsstrafe», da verheiratete Paare oft höhere Steuern zahlen als unverheiratete Paare mit gleichem Einkommen.
Die Schweiz erhebt Erbschafts- und Schenkungssteuern, wobei der Steuersatz je nach Kanton unterschiedlich ist. Ausländische Vermögenswerte, einschliesslich Immobilien, müssen ebenfalls bei der Erbschaftsteuererklärung berücksichtigt werden. Doppelbesteuerungsabkommen können auch hier dazu beitragen, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Es ist ratsam, sich frühzeitig über die steuerlichen Auswirkungen von Erbschaften und Schenkungen zu informieren, besonders wenn das Vermögen international verteilt ist.
https://www.fina.ch/steuerberatung/
Fazit
Der Umzug in die Schweiz kann viele Vorteile bieten, aber er erfordert auch eine gründliche Auseinandersetzung mit den lokalen Gesetzen und Vorschriften. Expats und Auswanderer müssen sich mit Themen wie der Anmeldung bei den Behörden, der Krankenversicherung, dem 3-Säulen-Vorsorgesystem und der Steuererklärung befassen. Zudem ist die Besteuerung von Auslandsvermögen, einschliesslich ausländischer Immobilien, ein wichtiger Aspekt, der nicht unbeachtet bleiben sollte. Mit der Unterstützung einer unabhängigen Finanzberatung können Expats zudem ihre finanzielle Zukunft gezielt planen und optimieren, mögliche Steuererleichterungen nutzen und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. So steht einem erfolgreichen Neustart in der Schweiz nichts im Wege.
Hier Kontakt aufnehmen: https://www.fina.ch/kontakt/