Unser Schweizer Krankenkassensystem ist in zwei Teile gegliedert. Zum einen haben wir die Grundversicherung welche dem Sozialversicherungsrecht untersteht (KVG) und zum anderen die Zusatzversicherungen welche dem Privatrecht unterstellt sind (VVG).
Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen ab Geburt obligatorisch. Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht hat drei Monate Zeit sich für eine Versicherung zu entscheiden. Sollte der Neuzugezogene dem nicht nachkommen, kann er einer Versicherung zwangszugewiesen werden, die Prämien werden rückwirkend auf das Anmeldedatum der Gemeinde eingefordert.
Aufgrund des medizinischen Fortschritts, der höheren Lebenserwartung und der zunehmenden Ärztedichte steigt die Prämie der Grundversicherung seit längerem jährlich an. Kantonale Prämienverbilligungen sollen Menschen mit geringerem Einkommen finanziell entlasten.
Grundsätzlich müssen alle Behandlungen welche die Grundversicherung übernimmt wirtschaftlich, wirksam und zweckmässig sein. Das bedeutet, die angewandte Behandlungsmethode muss die kosteneffizienteste sein, die zur Heilung des Patienten führt.
Kein Grundversicherer darf einen Kunden aufgrund seines Gesundheitszustandes ablehnen. Unabhängig von Alter, Geschlecht oder dem Krankheitsbild muss jeder angenommen werden. Mit der Franchise (Kostenbeteiligung des Versicherten während eines Kalenderjahres) kann der Kunde die Grundversicherung seinen Bedürfnissen anpassen. Eine tiefe Franchise empfiehlt sich für Versicherte mit hohen Gesundheitskosten, mit einer hohen Franchise können gesunde Personen von einer tieferen Versicherungsprämie profitieren.
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Zusatzversicherung nach VVG:
Die Zusatzversicherungen ergänzen die Leistungen der Grundversicherung in verschiedensten Bereichen. Jeder Anbieter bietet hier unterschiedliche Versicherungen und Deckungen, somit ergibt sich eine grosse Vielfalt an Leistungen und Preisen. Häufig versichert sind hier erweiterte Deckungen für Auslandaufenthalte, Kosten für Spezialisten, Alternativmedizin oder Vorsorgeuntersuchungen sowie Impfungen. Ebenso übernehmen viele Zusatzversicherungen einen Teil der meist immens hohen Kosten für Zahnstellungskorrekturen der Kinder, hier lohnt sich die vergleichsweise tiefe Monatsprämie fast immer.
Beim VVG besteht kein Aufnahmezwang, deshalb empfiehlt es sich in jungen und gesunden Jahren eine Zusatzversicherung abzuschliessen, da es sonst Ausschlüsse oder gar Ablehnungen geben kann.
Da es im Bereich der Grundversicherung teils massive Preisunterschiede und bei den Zusatzversicherungen oftmals grosse Leistungsdifferenzen gibt, empfiehlt sich ein unabhängiger Vergleich der Krankenkasse in aller Regel enorm. Bei Fragen stehen wir gerne für Sie zur Verfügung!
Die KVG-Prämien (Grundversicherung) vergleichen Sie am besten hier (offizielle Tarife vom Bundesamt für Gesundheitswesen)
VVG-Prämien und Leistungsvergleiche bedürfen einer genauen Analyse Ihrer Situation und Ihrer Bedürfnisse. Sonst entstehen meist Doppelversicherungen oder unnötige Abschlüsse. Wir beraten Sie gerne ganzheitlich und unabhängig: Kontakt aufnehmen