Was gilt es zu beachten wenn Sie weiter arbeiten möchten nach dem Pensionierungsalter
AHV Aufschub bei Arbeit nach 65
Falls Sie nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin erwerbstätig sind, so müssen auf dem erwirtschafteten Einkommen weiterhin AHV Beiträge bezahlt werden. Hier gilt jedoch eine Freigrenze von CHF 16`800.- pro Jahr. Auf diesen Teil des Einkommens sind keine Beiträge geschuldet. Falls Sie die AHV Rente aufschieben möchten, so ist dies maximal für fünf Jahre möglich. Ein Aufschub erhöht die Rentenleistungen, bei der Höchstdauer um ganze 31.5%. Ob sich der Aufschub Ihrer Rente lohnt muss individuell berechnet werden, nebst steuerlichen Aspekten ist hier insbesondere die voraussichtliche Lebenserwartung massgebend.
2. Säule Pensionskasse / Berufliche Vorsorge / Freizügigkeit
Auch bei der Pensionskasse ist es möglich den Bezug während der Dauer der weiteren Erwerbstätigkeit aufzuschieben. Ob nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters noch Sparbeiträge geleistet werden, muss im Vorsorgereglement der jeweiligen Einrichtung geprüft werden. Falls nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters keine Sparbeiträge mehr geleistet werden, erhöht sich das Alterskapital nur noch durch die Weiterverzinsung des Kapitals. Auch Freizügigkeitsguthaben können weitergeführt werden bis die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird. Entscheiden Sie sich für einen Rentenbezug aus Ihrer Pensionskasse, so gilt es die Bedingungen genau zu prüfen. Ein Aufschub der Rente führt in der Regel zur Erhöhung des Umwandlungssatzes und damit zu einer besseren Rente.
Säule 3a und 3b bei Arbeit nach 65
Wenn Sie nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters erwerbstätig sind, so können Sie weiterhin Beiträge an die Säule 3a leisten. Sind Sie weiterhin der Pensionskasse unterstellt, so dürfen Sie pro Jahr maximal CHF 6`883.- (Stand 2021) einzahlen. Sind Sie hingegen keiner Pensionskasse mehr angeschlossen, so liegt die Grenze bei 20% des Erwerbseinkommens, höchstens aber bei CHF 34`416.- (Stand 2021) pro Jahr. Die Säule 3a darf bei Erwerbstätigkeit bis maximal zum 70. Lebensjahr weiter geführt werden.
Renteneinkommen nach Spätpensionierung berechnen
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