Verlorenes Pensionskassengeld aufgrund Stellenwechsel oder Kündigung?

Jeder Arbeitnehmer spart ab 25 Jahren obligatorisch Geld in der Pensionskasse des Arbeitgebers. Bei Stellenwechsel sollte die Pensionskasse das Geld in ein (oder zwei bei Splitting) Freizügigkeitskonto überweisen, oder in die neue Pensionskasse überführen.

In der Schweiz liegen aber über 13 Milliarden Freizügigkeitsgelder, welche keiner Person zugewiesen werden können. Jeder Fünfte könnte theoretisch davon betroffen sein.

Falls Sie in der Vergangenheit Ihre Stelle gewechselt haben oder einen Erwerbsunterbruch hatten ist folgende Frage entscheidend:
Sind Sie ganz sicher, dass Ihr Vorsorgeguthaben in die neue Pensionskasse oder auf Ihr persönliches Freizügigkeitskonto transferiert wurde?

Wenn Sie diese Frage nicht mit Ja beantworten können ist die Tatsache, dass Sie noch irgendwo Freizügigkeitsgeld besitzen rechnerisch Millionenmal wahrscheinlicher als ein Lottogewinn.

 

Wie kommt es zum Verlust von Pensionskassengeld?

Ungefähr 300’000 Menschen wechseln jährlich den Job. Zudem waren in der Schweiz zum Beispiel im Mai 2021 rund 143’000 Menschen arbeitslos. Verständlicherweise sind nicht all diese hunderttausende Menschen so pflichtbewusst, den Transfer Ihrer 2. Säule-Gelder korrekt zu organisieren. Aus diesem Grund “verlieren” viele Arbeitnehmer ihr Pensionskassengeld. Das Geld ist in den allermeisten Fällen natürlich nicht einfach verschwunden, sondern liegt bei einer Stiftung (z.B. der Stiftung Auffangeinrichtung), bei einer Pensionskasse oder auf einem Freizügigkeitskonto. Fast 1.5 Millionen Konten bestehen mit Freizügigkeitsguthaben. Ein zusätzliches Problem bei diesen Konten ist, dass dieses Geld meist nur minimal verzinst wird und dadurch real an Wert verliert.

 

Wie viel Pensionskassengeld könnte wieder gefunden werden?

Rund 13 Milliarden Franken können momentan keinem Besitzer zugeordnet werden. Eine Suche lohnt sich folglich bei Unsicherheit immer.

Für viele Arbeitnehmer ist das Pensionskassenvermögen ein grosser Teil Ihres Gesamtvermögens. Das Kapital wird für die private Vorsorge im Alter benötigt. Deshalb ist es wichtig, dieses Geld zu finden und in einem Freizügigkeitskonto oder der Pensionskasse anzulegen.

 

Kann ich mein Freizügigkeitsguthaben beziehen?

Das Kapital ist grundsätzlich als Vorsorgevermögen deklariert und kann deshalb erst bei Pensionierung, frühestens mit 58 Jahren bezogen werden. Aus diesem Grund können auch Konsumausgaben oder Schulden damit nicht finanziert werden. Jedoch gibt es die Möglichkeit, für ein selbstbewohntes Eigenheim oder bei einer neuen selbständigen Erwerbstätigkeit auf dieses Geld zuzugreifen.

 

Wie kläre ich ab, ob ich Pensionskassengeld verloren habe?

Gerne unterstützen unsere Experten Sie bei dieser Abklärung und bei bei der Suche nach Ihrem Freizügigkeitsgeld. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus. Danach suchen wir auf über 1500 Konten, ob Sie noch 2. Säule Gelder besitzen. Gerne informieren wir Sie anschliessend innert ungefähr drei Wochen über das Resultat.

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