Was sollte bei einer Frühpensionierung beachtet werden

Folgende Fragen werden im Text beantwortet:

  • Welche Folgen hat eine Frühpensionierung in der AHV und Pensionskasse?
  • Ab wann kann ich mich pensionieren lassen?
  • Wie kann ich eine Frühpensionierung berechnen?

 

Frühpensionierung AHV

Ein Vorbezug der Rente aus der ersten Säule, der AHV, ist ein oder zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung möglich. Durch die Frühpensionierung reduziert sich die Altersrente um 6.8% pro vorbezogenem Jahr. Hierbei lohnt es sich zu berechnen, ob die AHV-Rente bis zur ordentlichen Pensionierung besser durch eigene Ersparnisse überbrückt wird, oder ob der frühere Rentenbeginn sinnvoller ist. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass durch die Kürzung der Rente auf Dauer dem Versicherten ab Alter 77 (bei Frauen) respektive 78 (bei Männern) ein finanzieller Nachteil entsteht. Somit lohnt sich die verfrühte AHV Rente in der Regel nur bei einem schlechten Gesundheitszustand und einer kurzen Restlebenserwartung. Beziehen Sie die AHV Rente früher oder beenden die Erwerbstätigkeit vorzeitig, so müssen jährlich AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige bezahlt werden. Die Höhe der Beiträge errechnet sich aufgrund des Renteneinkommens und des Vermögens. Je nach Renten- und Vermögenssituation kann Sie dies teuer zu stehen kommen.

Pensionskasse/ Berufliche Vorsorge/ Freizügigkeit

Gemäss Gesetz ist der Vorbezug von den 2. Säulengeldern frühestens ab Alter 58 möglich, je nach Reglement kann der früheste Zeitpunkt aber auch später vorgesehen sein, weit verbreitet ist hier der 60. Geburtstag. Insbesondere bei der Wahl der Rente müssen die Folgen einer vorzeitigen Pensionierung gut überprüft werden. Mit dem Vorsorgeausweis kann hier die finanzielle Einbusse berechnet werden. In der Regel sinkt die Rente pro vorgezogenem Jahr um rund 5 bis 8%. Zu beachten gilt es zudem, dass die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit natürlich wegfallen. Da die Beitragsprozente während der gesamten Versicherungsdauer ab Alter 55 in der Regel am höchsten sind, kann die Frühpensionierung einen grossen Einfluss auf die Altersleistungen haben. Zudem fehlt dem Versicherten dann die Verzinsung während dieser Dauer. Haben Sie noch Freizügigkeitskonten, so lohnt sich aufgrund der meist schlechten Verzinsung hier ein Vorbezug. Auch im Zusammenhang mit einer Pensionierung in Teilschritten tauchen immer wieder Fragen auf, welche jedoch von Fall zu Fall abgeklärt werden müssen.

Säule 3a und 3b

Selbst angesparte Guthaben aus der dritten Säule können 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden. Die 3. Säule bietet somit eine gute Möglichkeit Geld anzusparen um beispielsweise die Rente der AHV zu überbrücken. Ab dem Zeitpunkt der Frühpensionierung können Beiträge an die Säule 3a steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden, somit fällt die Steuerersparnis im Gegensatz zur ordentlichen Pensionierung bereits früher weg. Im Rahmen der Pensionsplanung sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass Kapitalbezüge über mehrere Jahre hinweg verteilt werden. So lässt sich die Steuersituation oftmals massiv optimieren.

Frühpensionierung berechnen

  • Prüfen Sie Ihren monatlichen Bedarf anhand eines Haushaltsbudgets. Sobald Sie wissen, mit wie viel monatlichem Einkommen Sie sich einen angenehmen Ruhestand vorstellen, sind weitere Berechnungen erst sinnvoll.
  • Lassen Sie die Einbussen in der AHV und Pensionskasse berechnen um Ihre Vorsorgelücke zu kennen
  • Überprüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber vielleicht sogar die Möglichkeit einer Überbrückungsrente bietet
  • Lassen Sie einen Finanzplaner berechnen, wie viel Kapital Sie monatlich zusätzlich sparen müssen um die Frühpensionierung finanzieren zu können
  • Entscheiden Sie, welche Sparform am effektivsten eine Frühpensionierung ermöglicht: Pensionskasseneinkäufe, Sparen mit Wertschriften, Vorsorge 3a oder 3b usw.

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