Wie so oft vergeht die Zeit im Flug und man geht mit einer Selbstverständlichkeit durchs Leben, die einen nicht glauben lässt, dass es irgendwann anders sein könnte.

Und plötzlich tritt das Unvorhergesehene durch eine Krankheit oder einen Unfall ein und das Schicksal ändert die gewohnten Lebensbedingungen, sodass die Erwerbstätigkeit eingeschränkt wird oder gar aufgegeben werden muss. Es kann auch vorkommen, dass ein Elternteil überraschend aus dem Leben tritt und die Hinterlassenen vor einer ungewissen Zukunft stehen. In solchen Situationen muss man sich um zahlreiche Dinge gleichzeitig kümmern und dann ist es von Vorteil, wenn man wenigstens im finanziellen Bereich vorgesorgt hat.

Rund 250`000 Renten werden aktuell durch die Invalidenversicherung ausbezahlt. Gut 180’000 kommen aus der Hinterlassenen Rente der AHV noch dazu. Hinter diesen Zahlen stehen viele einzelne Schicksale und oftmals kommen neben den seelischen und körperlichen Belastungen auch grössere finanzielle Einbussen dazu, die zusätzliche Sorgen mit sich bringen.

Die Leistungen aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge sind nicht nur sehr unterschiedlich, sondern auch begrenzt. Im Hinblick auf die spätere Pensionierung wissen die Wenigsten, welche Optimierungsmöglichkeiten sie zur Auswahl haben und mit welchen Leistungen sie rechnen dürfen. In der Folge werden viele Versicherungen abgeschlossen, ohne vorgängig den eigentlichen Bedarf geklärt zu haben. Dies kann einen nicht nur in falscher Gewissheit wiegen, sondern auch zu unnötigen Kosten führen.

Zur Regelung der eigenen Vorsorgelösung gehört keinesfalls nur die Abstimmung der Leistungen aus der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge. Vielmehr braucht es eine sinnvolle Regelung der eigenen Vermögensnachfolge aus güter- und erbrechtlicher Sicht. Damit verhindert man im Todesfall einen unerwünschten Geldabfluss infolge Erbteilung und unterbindet potenzielle Erbstreitigkeiten.
Mit Hilfe eines Vorsorgeauftrags und einer Patientenverfügung wird die eigene Vorsorgelösung abgerundet und erspart Ihnen viele unangenehme Streitigkeiten mit der Behörde oder dem Spital. Mit einer Patientenverfügung wird somit sichergestellt, dass wichtige Entscheide auch im medizinischen Notfall oder bei längerfristigem Verlust der Urteilsfähigkeit gefällt werden können.
Nur wer seine eigene Vorsorgesituation kennt, kann auch über allfällige zusätzliche Absicherungs- und Optimierungsmassnahmen entscheiden. Diese Möglichkeit lohnt sich nicht nur finanziell, sondern ermöglicht dem Beteiligten und seiner Familie weiterhin mit der Selbstverständlichkeit durchs Leben zu gehen, die einem nicht glauben lässt, dass es jemals anders sein könnte.

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