Von 100% auf Null kann unnatürlich oder sogar ungesund sein. Teilpensionierung senkt zudem meist die Steuerbelastung.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Teilpensionierung einen sanften Übergang ins Rentenleben ermöglicht.
Stellen Sie sich vor: Nach vielen Jahren Berufstätigkeit möchten Sie mehr Zeit für Enkel, Reisen oder Hobbys gewinnen – ohne jedoch den Beruf vollständig aufzugeben. Eine Teilpensionierung eröffnet hier den idealen Mittelweg: weniger arbeiten, früher geniessen und gleichzeitig von finanzieller Sicherheit profitieren.
Richtig geplant, bringt die Teilpensionierung nicht nur mehr Lebensqualität, sondern auch steuerliche Vorteile. Denn sie beeinflusst alle drei Säulen der Altersvorsorge und kann – in Absprache mit dem Arbeitgeber – optimal auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden.
Teilpensionierung im Wunschbild: Wie viele streben sie an?
Sie sind nicht allein mit diesem Wunsch. Laut einer aktuellen Statista-Umfrage möchten über 51 % der Erwerbstätigen zwischen 55 und 60 Jahren bereits vor dem ordentlichen Rentenalter in Pension gehen. Auch die Zahlen des Bundesamts für Statistik bestätigen diesen Trend: Zwischen 2021 und 2023 gingen 39 % der Männer und 33.7 % der Frauen ein Jahr früher in Rente. Drei Jahre vor dem regulären Rentenalter liegt die Frühpensionsquote bei 20.1 % der Männer und 13.3 % der Frauen.
Quelle Bundesamt für Statistik:
Was bedeutet Teilpensionierung?
Die Teilpensionierung bedeutet, dass Sie dauerhaft Ihr Arbeitspensum reduzieren z. B. von 100 % auf 70 % und beginnen gleichzeitig, Teile Ihrer Altersleistungen zu beziehen. Sie bleiben also teilweise erwerbstätig, während Sie schrittweise in den Ruhestand gehen.
AHV – Seit 2024 deutlich flexibler dank AHV 21
Erste Säule (AHV/IV): Die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung, die für alle Arbeitnehmer obligatorisch ist. Sie ist die Existenzsicherung im Ruhestand.
Die Reform AHV 21, in Kraft seit dem 1. Januar 2024, hat die Teilpensionierung deutlich erleichtert. Neu seit Januar 2024:
- Rentenbezug flexibel zwischen 63 und 70 Jahren in Monatsschritten (für Frauen der Jahrgänge 1961–1969 bereits ab 62).
- Bezug der Rente in drei Teilschritten möglich – zwischen 20–80 % pro Schritt.
- Vorbezug führt zu lebenslangen Kürzungen (z. B. –6.8 % bei einem Jahr), ein Aufschub zu Zuschlägen (bis zu +31.5 %).
Beispiel eines flexiblen Rentenbezugs: Mit 64 Jahren 30 % der AHV-Rente beziehen, mit 65 Jahren weitere 50 %, der Rest mit 66. Weitere Infos zur AHV-Berechnung.
Tipp: Besprechen Sie mit unseren Consultants, wie Ihr AHV-Modell optimal mit dem Teilpensionsplan zusammenspielt.
BVG – Die Regeln der Pensionskasse genau kennen
Zweite Säule (Pensionskasse/BVG): Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse), sichert die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung, die zur AHV hinzukommt und vom Arbeitgeber bereitgestellt wird sowie verpflichtend ist.
Die berufliche Vorsorge (2. Säule) bietet keine einheitliche Lösung – jede Pensionskasse regelt das individuell.
Typische Rahmenbedingungen:
- Teilpensionierung ab 58 Jahren möglich.
- Reduktion des Pensums um mind. 20 % nötig.
- Kapitalbezug in maximal 3 Schritten möglich.
- Im Restpensum weiterhin versichert und beitragspflichtig.
- Frühzeitige Einkäufe in die PK lohnen sich häufig steuerlich und verbessern die Leistungen im Alter.
Wichtig: Informieren Sie sich frühzeitig über das Reglement der Pensionskasse und klären Sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber die Möglichkeiten einer Teilpensionierung ab.
Säule 3a – Der Joker für die Teilpensionierung
Dritte Säule: Die freiwillige private Vorsorge, die steuerlich begünstigt wird und zur individuellen Ergänzung dient. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten über Banken und Versicherungen sind vielfältig.
Die private Vorsorge 3a ist besonders flexibel und steuerlich attraktiv:
- Bezug frühestens ab 60 Jahren (fünf Jahre vor dem Referenzalter).
- Gestaffelter Bezug mehrerer 3a-Konten senkt die Steuerlast.
- Weiterführung der Einzahlungen bis 70 bei Erwerbstätigkeit möglich.
- Unterstützt mögliche Vorsorgelücken im Alter zu schliessen
Checkliste: So nutzen Sie Ihre 3a optimal bei Teilpensionierung
- Haben Sie mehrere 3a-Konten?
- Planen Sie eine gestaffelte Auszahlung?
- Können Sie PK-Lücken durch 3a kompensieren?
Vorteile & Herausforderungen im Überblick
Die Teilepensionierung bringt viele Chancen mit sich, aber auch Stolpersteine, die man kennen sollte.
Vorteile | Herausforderungen |
· Sanfter Übergang | · Komplexe Abstimmung zwischen den Säulen |
· Flexibler Rentenbezug | · Unterschiedliche PK-Regelungen |
· Steueroptimierung | · Zustimmung des Arbeitgebers nötig |
· Mehr Lebensqualität | · Frühzeitige Planung erforderlich |
Ein Beispiel aus der Beratung
Herr Müller (63) reduziert sein Pensum von 100 % auf 70 %. Er bezieht 30 % seiner AHV, lässt sich 20 % seines Pensionskassenkapitals auszahlen und aktiviert eines seiner 3a-Konten. Gemeinsam mit FINA plant er die Staffelung seiner restlichen Leistungen – finanziell optimiert, steuerlich abgestimmt und sozial abgesichert.
Ihre nächsten Schritte
Prüfen Sie:
- Ihr gewünschtes Rücktrittsalter
- Ihre finanzielle Situation in allen drei Säulen
- Ihr Pensionskassenreglement
Holen Sie sich:
- Eine individuelle Finanzplanung
- Eine steuerliche Optimierungsanalyse
- Ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber
Teilpensionierung professionell regeln lassen?
Eine Teilpensionierung ist zwar ein individueller Prozess, aber Sie müssen sich nicht allein mit all den komplexen Fragen beschäftigen. Ihr Finanzplaner nimmt Ihnen die Arbeit ab, behält Steuern, Vorsorge und Finanzen im Blick und erstellt gemeinsam mit Ihnen den optimalen Weg.
So können Sie sich zurücklehnen und sich auf das freuen, was wirklich zählt: mehr Zeit zum Geniessen.
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