Wer in die Säule 3a, egal ob Versicherung oder Bank einbezahlt, kann diesen Betrag bis zur Höchstgrenze von CHF 7’056.- (Stand 2024) für Angestellte mit BVG-Anschluss, jährlich von der Steuer abziehen. Hat man den Status Selbstständigkeit ohne BVG-Anschluss ist der Höchstbetrag CHF 35’280.-.
Dieser Betrag ist in der Steuererklärung vom Einkommen abzuziehen.
Die Steuerrechnung fällt tiefer aus, denn das steuerbare Einkommen wird kleiner. Mehr noch, das Guthaben der Säule 3a muss nicht als Vermögen deklariert werden. Zusätzlich sind auch Zins und Zinseszins beziehungsweise Kapitalerträge Einkommens- und Verrechnungssteuerfrei.
Bei der Auszahlung der Säule 3a kommt ein reduzierter Steuersatz zum Tragen, und je grösser das 3a Guthaben, desto lohnender kann der gestaffelte Bezug sein.
Sparen fürs Alter bedeutet ein kleiner Konsumverzicht heute, mit grossen Auswirkungen auf den dritten Lebensabschnitt.
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